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Informationen zu GSG MP40 9 mm P.A.K. Schreckschussgewehr
EAN: 4049805118790
Das GSG MP40 9 mm P.A.K. Schreckschussgewehr ist eine hochwertig verarbeitete GSG MP40. Sie ist 'Made in Germany' und wird aus Zinkdruckguss und Stahl hergestellt. Sie verfügt über eine klappbare Schulterstütze sowie einen Stahl-Stoßboden und ist kompatibel mit Originalzubehör.
Weitere Daten:
- Magazinkapazität: 25 Schuss
- Kaliber: 9 mm P.A. Knall
- Breite: 75,0 mm
- Höhe (inkl. Magazin): 286,0 mm
- Höhe (ohne Magazin): 197,6 mm
- Gewicht (inkl. Magazin): 3.350 g
- Gewicht (ohne Magazin): 3.130 g
- Länge (ausgeklappter Schaft): 836,8 mm
- Länge (eingeklappter Schaft): 621,7 mm
Lieferumfang:
- Bedienungsanleitung
- Inbusschlüssel
- Pufferkartusche
- Magazin
- Ladehilfe
Führen von Gas- und Signalwaffen
Nur wer die tatsächliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis – kleiner Waffenschein – (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu). Für den Transport von Gas- und Signalwaffen, die weder schuss- noch zugriffsbereit sind, bedarf es keines kleinen Waffenscheins (z.B. Transport zum Büchsenmacher).
Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt.
Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis.
Das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht. Der Transport der Waffe zum Silvesterschiessen von Ort zu Ort ist erlaubnisfrei, wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird, also ohne kleinen Waffenschein.
Diese Auffassung vertritt auch das Bundesministerium des Innern und teilte uns dies mit Schreiben vom 22. Juli 2004 mit.
Durch den Kauf bestätigen Sie, dass Sie auf die Strafbarkeit des Führens von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen ohne kleinen Waffenschein (§ 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG i.V.m. § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1) hingewiesen worden sind.
Bewertungen GSG MP40 9 mm P.A.K. Schreckschussgewehr
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