Schießnachweise für Bewegungsjagden

Bitte beachten Sie, dass sich dieser Artikel nicht auf die neuesten Informationen zum Schießnachweis für Bewegungsjagden beruft. 

Die besondere Verantwortung, die der Umgang mit der Waffe und ihr Einsatz erfordern, ist der Grund dafür, dass die Prüfungen zum Jagdschein anspruchsvoll gestaltet und durch eine Eignungsprüfung ergänzt werden. Dazu gehört auch der Nachweis über angemessene Schießfertigkeiten. Zur Verlängerung des Jagdscheins muss der Schießnachweis erneut erbracht werden.

Aber auch die regelmäßige Übung an der Waffe wird nach der Jagdscheinprüfung gefordert, sodass bei verschiedenen Gelegenheiten aktuelle Schießnachweise erforderlich sind. In einigen Ländern gilt eine Soll-Vorschrift (die Jäger werden also lediglich dazu angehalten, zu üben), in anderen eine Muss-Vorschrift (sie sind zur jährlichen Übung, die durch einen Schießnachweis belegt wird, verpflichtet).

Derzeit gibt es in Deutschland aufgrund der konkurrierenden Gesetzgebung von Bund und Ländern in diesem Bereich somit eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen für die Erbringung von Schießnachweisen, die durch eine bundeseinheitliche Regelung vereinheitlicht werden könnten.

Einige Länder verlangen dabei zwar die Teilnahme an einer Schießübung, mit der man dann den Schießnachweis erwirbt, setzen dafür aber keine Mindesttrefferzahlen an. Sie setzen auf die Eigenverantwortung der Jäger, die, wenn sie sehen, dass ihre Trefferzahl relativ niedrig ist, dann für sich selbst entscheiden, weiter zu üben, bevor sie wieder auf die Jagd gehen.

Eine Übersicht über die verschiedenen Anforderungen von Bundesland zu Bundesland finden Sie in der folgenden Tabelle.

BundeslandRegelung
Baden-WürttembergEin Schießnachweis ist in Baden-Württemberg immer erforderlich, egal ob im staatlichen Forst oder im privaten Revier gejagt wird. Aber die genaue Ausgestaltung ist im Jagdgesetz nicht geregelt. Es genügt daher ein einfacher Nachweis über die Teilnahme an einem Schießen im Schießstand oder –kino.
BayernGrundsätzlich gibt es in Bayern für einen Bewegungsjagd keine allgemeine Pflicht, einen aktuellen Schießnachweis vorliegen zu haben. Im privaten Revier ist bei Bewegungsjagden also kein aktueller Schießnachweis erforderlich. Wird eine Bewegungsjagd aber von einem Forst veranstaltet, kann abhängig von dem jeweiligen Forst, in dem die Jagd stattfindet, dennoch ein aktueller Nachweis gefordert werden.
Berlin In Berlin braucht man einen aktuellen Schießnachweis bei Verlängerung des Jagdscheins.

 

Dabei ist auch das Erreichen einer Trefferquote nötig: Von 6 Versuchen mit der Büchse auf die jagdliche Scheibe müssen drei im Leben liegen, von 6 mit der Flinte auf Kipphasen müssen ebenso drei getroffen werden und von den 6 Versuchen auf die Wurftauben lediglich 2.

Alternativ zum Schießnachweis wird auch die Teilnahme an den Landes- oder Bundesmeisterschaften sowie der Erwerb der Jahresschießnadel oder der Schießleistungsnadel akzeptiert. Beides wird veranstaltet, beziehungsweise ausgehändigt durch den Landesjagdschutzverband.

BrandenburgJäger in Brandenburg benötigen einen jährlichen Schießnachweis für die Teilnahme an Bewegungsjagden in Forsten.

 

Für die Jagd im privaten Revier ist er nicht erforderlich.

HessenJäger müssen für die Bewegungsjagden in Forsten des Landes oder der untergeordneten Forstämter Schießnachweise vorlegen, die für die einfache Teilnahme an Schießen im Schießstand oder im Schießkino ausgestellt werden. Dabei wird auf den laufenden Keiler geschossen.

 

Bei privaten Bewegungsjagden ist kein Schießnachweis erforderlich.

Mecklenburg-VorpommernAlle Teilnehmer von Bewegungsjagden benötigen hier in den staatlichen Forsten Schießnachweise. In privaten Revieren ist er nicht vorgeschrieben.

 

Der Schießnachweis für die staatlichen Forste muss jährlich erneuert werden und kann sowohl in Schießkinos als auch am Schießstand durchgeführt werden. Es wird am Schießstand auf den laufenden Keiler und die Rehbockscheibe geschossen. Dabei gibt es keine Mindestpunktzahl für das Bestehen, es wird lediglich die Teilnahme gefordert. Nicht möglich ist es allerdings, den Schießnachweis in einem Laserkino zu erbringen.

Niedersachsen und BremenHier wird der Schießnachweis nur in einzelnen Forsten verlangt, ansonsten ist er grundsätzlich nicht verpflichtend. Um ihn zu erhalten, müssen nur 4 Sätze mit jeweils 3 Schüssen abgegeben werden. Eine bestimmte Trefferzahl wird dabei nicht verlangt.
Nordrhein-WestfalenFür die Teilnahme an Bewegungsjagden ist hier immer ein jährlich zu erneuernder Schießnachweis Pflicht – unabhängig davon, ob im staatlichen Forst oder im privaten Revier gejagt wird.

 

Dafür ist in Nordrhein-Westfalen ein Besuch des Schießstands oder eines Schießkino nötig. Am Schießstand werden je drei Schüsse stehend, angehalten freihändig und angehalten sitzend auf eine Scheibe mit Keiler abgegeben. Von diesen insgesamt 9 Schüssen werden nur die Treffer gezählt, die im Bereich der Ringe 8,9 und 10 treffen. Insgesamt müssen so 50 Punkte erreicht werden.

Im Schießkino werden ebenfalls 9 Schüsse in 3 Varianten (stehend auf flüchtigen Keiler, sitzend und stehend auf stehenden Keiler) abgegeben, wobei 5 Treffer erforderlich sind.

Nicht geregelt ist, welche Waffe für den Schießnachweis verwendet wird. Es gilt lediglich die Empfehlung, dass der Jäger möglichst dieselbe Waffe verwenden soll, die er auch auf der Bewegungsjagd nutzt. Als Kaliber muss ein für Schwarzwild geeignetes verwendet werden.

Rheinland-PfalzAuch in Rheinland Pfalz wird zwischen privater Bewegungsjagd und der im Forst unterschieden.

 

Im Forst wird ein Schießnachweis gefordert, bei der privaten Jagd kann man auf ihn verzichten.

SaarlandEs muss jährlich ein Schießnachweis erbracht werden, um an einer Bewegungsjagd im Saarland teilzunehmen. Das gilt auch für die Jagd in privaten Revieren. Für die Ansitzjagd wird aber kein aktueller Schießnachweis benötigt.  Anerkannt werden als Schießnachweis das Schießen im Schießstand und auch andere Nachweise wie die Drückjagdnadel. Für das Ablegen des Schießnachweises reicht es jedoch bereits, wenn überhaupt ein Schießprogramm absolviert wird, ob und wie oft dabei Treffer erreicht werden, spielt keine Rolle.
SachsenDie sächsischen Jäger brauchen für die Teilnahme an Bewegungsjagden sowohl in staatlichen Forsten als auch in privaten Revieren stets einen jährlich zu erneuernden Schießnachweis.
Sachsen-AnhaltIn Sachsen-Anhalt gibt es keine einheitliche Regelung zum Schießnachweis. Es entscheidet der jeweilige Forst, ob ein Schießnachweis bei der Bewegungsjagd gefordert wird. Im privaten Revier wird kein Schießnachweis gebraucht.
Schleswig-Holstein und HamburgEs ist  sowohl in Schleswig-Holstein als auch in Hamburg bei privaten Bewegungsjagden kein Schießnachweis erforderlich, in den Staatsforsten muss jedoch ein solcher erbracht werden.
ThüringenFür die Teilnahme an einer Bewegungsjagd in Thüringen benötigt ein Jäger den Schießnachweis, wenn er in einem staatlichen Forst jagt.

 

Ist er in einem privaten Revier zu einer Bewegungsjagd eingeladen, benötigt er den Schießnachweis nicht.

Das Bundesjagdgesetz

Das Bundesjagdgesetz soll demnächst so reformiert werden, dass die Jagdleiter einer Gesellschaftsjagd dazu verpflichtet werden, vor dem Beginn der Jagd die gültigen Jagdscheine zu kontrollieren. Genauso soll in Zukunft auch der aktuelle Schießnachweis kontrolliert werden.

Dieser darf dann nach dem Gesetzesentwurf maximal ein Jahr alt sein. Bei diesem verpflichtenden Schießnachweis handelt es sich aber lediglich um einen Nachweis über die Übung, nicht aber wie beim Jagdschein über die Leistung.

Während bei den aktuellen Regelungen in einigen Ländern noch qualifizierte Schießnachweise, die bestimmte Trefferquoten erfordern, nötig sind, zählt hier also bereits die Teilnahme.

Es geht bei dem neuen Bundesjagdgesetz in erster Linie darum, die Jäger zu regelmäßigen Praxisübungen am Schießstand zu bewegen.

Derzeit wird das Gesetz noch durch die ablehnende Haltung der CSU aufgehalten. Ursprünglich sollte es schon im Juli 2016 verabschiedet werden.

Erste Gerichte haben nun bereits Bedenken hinsichtlich der Zuständigkeit der Länder für das Einfordern von Schießnachweisen angemeldet. Das und die Rechtsunsicherheit der Jäger aufgrund der vielen unterschiedlichen Regelungen machen die Erneuerung des mittlerweile 20 Jahre alten Jagdgesetzes erforderlich.

Andreas Fink
Autor
Andreas Fink
Andreas Fink ist in der Landwirtschaft groß geworden und schon als Kind mit der Jagd in Berührung getreten. Das Jagen hat in seiner Familie lange Tradition, weshalb er auch bereits mit 16 Jahren seinen Jugendjagdschein machte. Heute ist er als Jagdaufseher für die Revieraufsicht und den Jagdschutz in seinem Bezirk verantwortlich. Andreas ist unser Fachexperte für alle jagdlichen Themen sowie für alle Fragen rund um Lang- und Kurzwaffen.

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2 Gedanken zu „Schießnachweise für Bewegungsjagden“

  1. Ich bin zu einer Drückjagd bei den Niedersächsischen Landesforsten im Januar 2020 eingeladen, mein Schießnachweiß habe ich 2018 gemacht, gilt er auch noch für das Frühjahr 2020 oder muß ich einen neuen machen?

    Antworten
    • Hallo Frank,

      im Normalfall gilt der Schießnachweis 1 Jahr. Dies wird im jeweiligen Landesjagdgesetz geregelt. Bitte erkundigen Sie sich auch, welche Disziplinen Sie für den Schießnachweis in Niedersachsen belegen müssen.

      Waidmannsheil,
      Benjamin Wagner

      Antworten

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