Informatives rund um die Fallenjagd

Die Fallenjagd ist eine sehr effektive Jagdart. Sie erlaubt es dem geübten Jäger an unübersichtlichen Stellen zu jagen und hat außerdem den Vorteil 24 Stunden am Tag „aktiv“ zu sein. Viele Jäger nutzen die Fallenjagd deshalb intensiv und erzielen so eine gute Strecke. Dazu kommt, dass die Fallenjagd ein zuverlässiges Mittel gegen Wildseuchenverhütung und Wildkrankheiten ist. Wie eingangs bereits erwähnt, erfüllt sie außerdem einen sinnvollen Zweck in Bezug auf die Niederwildhege. Die Fallenjagd wird gerade für die Prädatorenbejagung genutzt, die für den Bestand der Gruppe der Bodenbrüter extrem wichtig ist. Dass Haarraubwild nachtaktiv ist, stellt einen weiteren Vorteil der Fallenjagd dar. Grob unterscheidet man bei der Fallenjagd zwischen Fallen, die das Tier lebend fangen und Fallen, die das Tier sofort töten. Genau wie bei allen anderen Jagdarten müssen auch bei der Fallenjagd die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften und das Gebot der Waidgerechtigkeit an oberster Stelle stehen.

Wie ist die gesetzliche Lage der Fallenjagd in Deutschland?

Die Fangjagd ist in Deutschland prinzipiell legal und stellt eine normale Ausübung der Jagd im Sinne unseres Bundesjagdgesetzes dar. Dementsprechend sind für die Ausübung ein gültiger Jagdschein und eine entsprechende Jagderlaubnis notwendig. (in einigen Bundesländern ist ein zusätzlicher Sachkundelehrgang Pflicht). Wichtig ist allerdings trotzdem, dass man sich vor der Fallenjagd
ausführlich mit den hiesigen Jagdgesetzen zur Fallenjagd beschäftigt, da sie in den unterschiedlichen Bundesländern durchaus variieren können. Die Art der zugelassenen Fallen, die genauen Qualifikationen und Jagdzeiten sind in den Bundesländern selten genau gleich, eine genaue Überprüfung der lokal geltenden Vorschriften ist deshalb zwingend notwendig. Ein gutes Beispiel für die Unterschiede ist die Unterscheidung zwischen Lebendfang und Totfang. In Berlin und dem Saarland ist der Totfang z.B. komplett verboten, in Sachsen ist er nur bei einer gesonderten Genehmigung legal, die auf Antrag stattgegeben werden kann. In der Pfalz benötigt man ebenfalls eine separate Genehmigung, in allen anderen Bundesländern ist Totfang prinzipiell erlaubt. Welche Fallen genau zugelassen sind und welche Abmessungen bestimmte Totfangfallen wie ein Ei-Abzugeisen oder ein Schwanenhals haben müssen kann dann allerdings zwischen den einzelnen Bundesländern wieder variieren; sich vor der Jagd ausführlich mit den gesetzlichen Gegebenheiten zu befassen ist also unabdinglich.

Was für Fallenarten gibt es?

Fuchs

Die einfachste Unterscheidung zwischen verschiedenen Fallenarten, ist die zwischen Lebend- und Totfangfallen. Eine Lebendfalle muss bestimmte Ansprüche erfüllen, um im Sinne der Waidgerechtigkeit eingesetzt werden zu können. Das Tier muss sich innerhalb der Falle in einem abgedunkelten Raum befinden, um übermäßige Panik zu vermeiden. In Fallen, die aus Holz konstruiert sind, ist dieser Umstand meistens direkt gegeben, im Falle von Drahtfallen ist eine zusätzliche Abdeckung vonnöten. Eine Abdeckung erfüllt auch eine weitere wichtige Funktion: es darf kein Wasser in die Falle eindringen, damit das Tier die Zeit in der Falle möglichst geschützt verbringen kann. Darüber hinaus darf der Innenraum der Falle keine Verletzungsrisiken für das Tier bieten und muss bestimmte Mindestmaße erfüllen, je nachdem eben welches Tier in der Falle Platz finden soll.

Es gibt eine große Auswahl an verschiedenen Lebendfallen zu kaufen, für viele Jäger kommt auch das eigene Herstellen in Frage. Besonders beliebt sind die sogenannten Kastenfallen, die über einen oder zwei Eingänge verfügen, die beim Fang verschlossen werden. Die Schließvorrichtung unterscheidet sich hierbei je nach Konstruktion. Kastenfallen sind in einigen unterschiedlichen Größen erhältlich, je nachdem ob sie Platz für einen Fuchs, Dachs oder nur einen Marder bieten müssen. Als Material empfiehlt sich meist Holz, da die Falle so leichter zu verblenden ist. Moderne Kastenfallen sind in der Lage das Auslösen der Falle zu registrieren und den Besitzer auf dem Handy darüber zu informieren. Weitere Lebendfallen sind z.B. die Betonröhrenfalle, die vor allem für den Fuchsfang eingesetzt wird und fest in beliebte Fuchspässe oder Unterschlüpfe eingebaut wird oder die Wippbrettfalle, die durch das Gewicht des Tieres auf dem Wippbrett ausgelöst wird und so mittels Verriegelung verschließt.

Eine typische Totfangfalle ist meist aus Stahl hergestellt. Fallen wie das Tellereisen, die auf simplen Druck oder Tritt auslösen, sind hierzulande komplett verboten. Neben der größeren Gefahr, die von dieser Sorte Falle ausgeht, ist durch bloßes Auslösen per Druck auch die Waidgerechtigkeit nicht mehr gewährleistet. Erlaubt sind lediglich Fangeisen, die auf Zug auslösen. Hier wird zwischen einigen unterschiedlichen Typen unterschieden, die sich je nach Einsatzgebiet in Größe und Federkraft unterscheiden. Die meist eingesetzten Fangeisen sind der Schwanenhals für den Fuchsfang, sowie das sogenannte Ei-Abzugseisen für den Marderfang. Je nach Bundesland kann es für derartige Totfangfallen spezielle Auflagen in Bezug auf die Mindestanforderungen und regelmäßig vorgeschriebene Kontrollen geben. Andere Arten von Totschlagfallen können direkt im Revier aus Holz hergestellt werden. Fallen dieser Art sind z.B. die sogenannte Rasenfalle und der Marderschlagbaum. Diese sind allerdings u.a. in Hessen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen verboten – auch hier ist es also zwingend notwendig sich vor dem Einsatz einer Falle genauestens über die lokalen Gesetze zu informieren.

Sicherheit und Waidgerechtigkeit beim Einsatz von Fallen

Allgemein gilt: Wer mit Fallen arbeitet verpflichtet sich zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, d.h. er verpflichtet sich alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um Schäden von Mitmenschen und Haustieren aufgrund der geschaffenen Gefahrenquelle zu verhindern. Alle Fallenarten müssen so aufgestellt werden, dass sie so selektiv wie möglich fangen. Für geschützte und zu schonende Tierarten darf keine Gefahr bestehen. Sofern Fangeisen eingesetzt werden dürfen, müssen sie daher in einem abschließbaren Fangbunker eingebaut werden, der über eine Eingriffssicherung verfügt. Dadurch soll die Falle bei einem möglichen unberechtigten Öffnen des Deckels automatisch unschädlich gemacht werden. Allgemein gilt, dass Totfangfallen erst nach erfolgreichem Ankirren scharf gemacht werden sollen.

Waschbär

Das Aufstellen von Totfangfallen muss sachkundig und präzise ausgeführt werden. Bei unsachgemäßer Aufstellung kann es passieren, dass das Wild nur sehr schwer verletzt und nicht getötet wird. Nur das sofortige Töten wird als tierschutzkonform angesehen und entspricht der Waidgerechtigkeit. Dementsprechend dürfen keine Totfangfallen eingesetzt werden, wenn die Waidgerechtigkeit nicht gewährleistet werden kann. So haben Wildbiologen 2008 z.B. darauf hingewiesen, dass Fangeisen, die per Druck auslösen, in mit Waschbären bevölkerten Gebieten keine Waidgerechtigkeit garantieren und daher nicht eingesetzt werden sollten. Waschbären nehmen ihre Nahrung meist mit den Vorderpfoten auf und nicht mit dem Maul wie die meisten anderen Wildarten. Durch diese Besonderheit kann ein Fangeisen keine tierschutzkonforme Jagd gewährleisten. Fälle wie dieser zeigen auf, dass viel Bedacht und Sorgfalt in die Fangjagd gelegt werden muss. Beim Einsatz einer Lebendfalle muss auf den oben bereits beschriebenen, sachgemäßen Aufbau geachtet werden (Abdunkeln, wassergeschützt). Der Stress, dem das Tier in der Falle ausgesetzt wird, muss so weit wie möglich minimiert werden. Das gefangene Tier muss waidgerecht mit der Schusswaffe erlegt werden und darf vorher nicht unnötig beunruhigt werden. Praktisch sind hierbei sogenannte Fangschusskästen, die vor der Lebendfalle angebracht werden können und in die man das Tier hineinlaufen lassen kann. Sofern das falsche Wild gefangen worden ist, muss es wieder in die Freiheit entlassen werden.

Beim Einsatz von Fallen gehört auch die Fallenkontrolle zur Waidgerechtigkeit dazu. Prinzipiell sollten Lebendfallen mindestens einmal am Tag kurz nach Sonnenaufgang kontrolliert werden. Ist die Falle vor allem auf tagaktives Raubwild ausgerichtet, muss eine weitere Kontrolle in den Abendstunden stattfinden. Totfangfallen müssen ebenfalls mindestens einmal am Tag in den Morgenstunden kontrolliert werden. Auch im Bereich der Fallenkontrolle gibt es gesetzliche Vorschriften, die, wie sollte es anders sein, sich von Bundesland zu Bundesland stark unterscheiden können. Auch in diesem Aspekt muss sich ein Jäger also vor Einsatz kundig machen. Eine der neueren Entwicklungen auf dem Markt sind sogenannte Fangmelder, die den Jäger auf seinem Handy informieren, sollte die Falle auslösen. Diese Innovation ist extrem praktisch, da sie die Zeit, in der das Tier in der Falle verharren muss, stark verkürzen kann. Nichtsdestotrotz ersetzt der Einsatz eines solchen Fangmelders nicht das Kontrollieren der Falle! Um ein mögliches technisches Versagen komplett ausschließen zu können, muss die Falle trotzdem in den Morgenstunden kontrolliert werden. Um die Fallenkontrolle zu erleichtern empfiehlt es sich bei Kastenfallen Signalfahnen oder –stifte anzubringen, die schon aus größerer Entfernung anzeigen, ob die Falle ausgelöst hat oder nicht.

Andreas Fink
Autor
Andreas Fink
Andreas Fink ist in der Landwirtschaft groß geworden und schon als Kind mit der Jagd in Berührung getreten. Das Jagen hat in seiner Familie lange Tradition, weshalb er auch bereits mit 16 Jahren seinen Jugendjagdschein machte. Heute ist er als Jagdaufseher für die Revieraufsicht und den Jagdschutz in seinem Bezirk verantwortlich. Andreas ist unser Fachexperte für alle jagdlichen Themen sowie für alle Fragen rund um Lang- und Kurzwaffen.

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