Kleiner Waffenschein – Großer Ratgeber

Selbstverteidigung ist ein grundlegendes menschliches Bedürfnis und in vielen Fällen kann ein kleiner Waffenschein als Option in Betracht gezogen werden. Der kleine Waffenschein, der auch als „Kleiner Waffenschein zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen“ bekannt ist, ermöglicht es Bürgern, bestimmte Arten von Waffen in der Öffentlichkeit zu tragen. Doch was genau verbirgt sich hinter dem kleinen Waffenschein und was sind die Bedingungen, um ihn zu erwerben? In diesem Artikel werden wir uns näher mit diesem Thema beschäftigen und einen Überblick über die wichtigsten Aspekte geben.

Was ist der kleine Waffenschein?

Der kleine Waffenschein ist die seit 2003 eingeführte Erlaubnis, bestimmte Schusswaffen außerhalb des eigenen Grundstücks oder der Wohnung mitführen zu dürfen. Dabei dürfen allerdings nur Waffen mitgeführt werden, die unter die PTB-Waffen fallen und mit dem PTB-Prüfsiegel (Siegel der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt) versehen sind.

PTB-Prüfsiegel
Hinweis: Der kleine Waffenschein wird oft nur Waffenschein genannt, weshalb es zu Verwechslungen mit dem großen Waffenschein kommen könnte. Der kleine und der große Waffenschein ist nicht das Gleiche, denn der Große wird an Privatpersonen nur äußerst selten vergeben.

Wozu berechtigt der kleine Waffenschein?

Der kleine Waffenschein berechtigt Sie dazu, SRS-Waffen mit PTB-Prüfsiegel außerhalb Ihres Grundstücks mit sich zu führen.

Zu den SRS-Waffen gehören:

  • Signalwaffen
  • Reizstoffwaffen
  • Schreckschusswaffen

Diese werden auch als sogenannte SRS-Waffen bezeichnet.

Wozu berechtigt er nicht?

Der kleine Waffenschein berechtigt nicht dazu, Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (wie z. B. Jahrmärkte, Messen, Sportveranstaltungen, sowie bei z. B. Konzert-, Kino- oder Diskothekenbesuchen ist das Führen generell verboten!) mit sich zu führen oder die Waffe gar in der Öffentlichkeit abzufeuern.

Was ist der Unterschied zur Waffenbesitzkarte?

Die Waffenbesitzkarte (= waffenrechtliche Erlaubnis) ist die Berechtigung, erlaubnispflichtige Schusswaffen und Munition zu Hause aufzubewahren oder zu erwerben. Allerdings ist die Waffenbesitzkarte keine Erlaubnis zum Führen von Waffen außerhalb des eigenen Hauses, da sie keinen Waffenschein darstellt. Möchten Sie die Waffe legal transportieren, so muss die Munition von der Schusswaffe getrennt transportiert werden.

Hinweis: Im § 4 Waffengesetz (WaffG) sind die Voraussetzungen für die Erteilung eines Waffenscheins und einer Waffenbesitzkarte geregelt. 

Vorschriften für das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit

Ohne Waffenschein

  • Pfefferspray mit Kennzeichnung als Tierabwehrspray
  • Softair-Waffen mit einer Bewegungsenergie von unter 0,5 Joule (Spielzeug)
  • Softair-Waffen mit einer Bewegungsenergie über 0,5 Joule bis 7,5 Joule, mit F im Fünfeck und ab 18 Jahren
  • Elektroschocker bzw. Elektroimpulsgerät mit PTB-Prüfzeichen und einem E
  • Reizstoffsprühgeräte/ Reizgas (CS-Gas) mit PTB-Prüfzeichen und einem R oder BKA-Zeichen in der Raute
  • Messer mit einer Klingenlänge < 12 cm, allerdings gilt dies nicht für Spring-& Fallmesser, Faustmesser, Butterflymesser o.Ä.

Kleiner Waffenschein

  • Pfefferspray ohne Kennzeichnung als Tierabwehrspray
  • Schreckschusswaffen, Reizstoffwaffen und Signalwaffen (SRS-Waffen) mit PTB-Zeichen

Großer Waffenschein

  • Druckluftwaffen > 7,5 Joule Geschossenergie,
  • Federdruckwaffen > 7,5 Joule Geschossenergie
  • CO₂-Waffen > 7,5 Joule Geschossenergie
  • Schusswaffen
Weitere Informationen:
- Softair-Waffen mit einer Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule bis 7,5 Joule ohne F im Fünfeck und Softair-Waffen mit einer Bewegungsenergie über 7,5 Joule dürfen nur mit einer Waffenbesitzkarte erworben werden und nur mit einem großen Waffenschein in der Öffentlichkeit geführt werden.
- Gebrauchsmesser und Messer mit einer Klingenlänge unter 12 cm können ohne waffenrechtliche Einschränkungen erworben, besessen und geführt werden.
- Für Einhandmesser mit feststellbarer Klinge gilt: Sie dürfen nur erworben und besessen werden, wenn sie keine Hieb- und Stichwaffen sind. Zum Führen dieser Messer ist eine berufliche oder sportliche Aktivität erforderlich. Das Gleiche gilt auch für feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm.
- Elektroschocker dürfen ab dem Alter von 18 Jahren erworben, besessen und geführt werden, solange sie ein amtliches Prüfzeichen haben. Es ist jedoch nicht erlaubt, sie bei öffentlichen Veranstaltungen mitzuführen.
- CS-Gas gilt nicht als Waffe nach dem Waffengesetz und erfordert keinen kleinen Waffenschein. Nur CS-Gase mit einem rautenförmigen BKA-Prüfzeichen sind erlaubt.

- Distanz-Elektroimpulsgeräte (Taser) sind in Deutschland seit 2008 verboten.

Welche Voraussetzungen müssen für einen Waffenschein erfüllt sein?

Diese Voraussetzungen gelten nicht nur für die Erteilung des kleinen und großen Waffenscheins, sondern auch für die Waffenbesitzkarte. Allerdings muss beim kleinen Waffenschein keine Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro nachgewiesen werden.

Die Frage nach den Voraussetzungen für einen Waffenschein beantwortet § 4 WaffG – Voraussetzung für eine Erlaubnis, in der es heißt:

(1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1),
  • die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,
  • die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7),
  • ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8) und
  • bei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden – nachweist.

Wie wird der kleine Waffenschein beantragt?

Der Antrag für den Waffenschein wird bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde gestellt, entweder schriftlich oder online, sofern alle Voraussetzungen hierzu vorliegen. Normalerweise sind das dann die Kreispolizeibehörden, je nach Region können es aber auch Landratsamt, die Stadtverwaltung oder eine andere Verwaltungsbehörde sein.

Je nach Bundesland dauert die Ausstellung des kleinen Waffenschein ca. 3 bis 8 Wochen.

Hinweis: Für den kleinen Waffenschein wird keine Sachkundeprüfung benötigt. Für die Waffenbesitzkarte und den großen Waffenschein allerdings schon. 


Was kostet der kleine Waffenschein?

Die Kosten des kleinen Waffenscheins sind je nach Bundesland unterschiedlich hoch und können sich jederzeit ändern, weshalb sich vorher beim zuständigen Amt informiert werden sollte. Es kann mit Kosten zwischen 30 € und 150 € gerechnet werden. Wobei der Durchschnitt bei rund 60 € liegt.

Im Saarland bspw. sind die aktuellen Ausstellungsgebühren 50 €.

Wo ist der kleine Waffenschein gültig und wie lange ist er gültig?

Der kleine Waffenschein ist für ganz Deutschland gültig. Wichtig ist, dass Sie neben dem kleinen Waffenschein auch Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mitführen.

Er verliert seine Gültigkeit in der Regel nicht, außer, die Erlaubnis wird aus berechtigten Gründen nach (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 WaffG) entzogen, weil davon auszugehen ist, dass der Waffenscheininhaber die erforderliche Eignung nicht mehr besitzt.

Antworten zu häufig gestellten Fragen

Darf ich eine Waffe mit dem kleinen Waffenschein auch im EU-Ausland tragen?

Da jedes Land unterschiedliche Regelungen hat, kann diese Frage pauschal nicht so einfach beantwortet werden, weshalb es am besten ist, sich vor der Reise über die Bestimmungen des Reiselandes zu informieren.

Welche Waffen dürfen mit dem kleinen Waffenschein geführt werden?

– Pfefferspray ohne Kennzeichnung als Tierabwehrspray
– Schreckschusswaffen, Reizstoffwaffen und Signalwaffen (SRS-Waffen) mit PTB-Zeichen

Welche Waffen können ohne einen Waffenschein geführt werden?

– Pfefferspray mit Kennzeichnung als Tierabwehrspray
– Softair-Waffen mit einer Bewegungsenergie von unter 0,5 Joule (Spielzeug)
– Softair-Waffen mit einer Bewegungsenergie über 0,5 Joule bis 7,5 Joule, mit F im Fünfeck und ab 18 Jahren
– Elektroschocker bzw. Elektroimpulsgerät mit PTB-Prüfzeichen und einem E
– Reizstoffsprühgeräte/ Reizgas (CS-Gas) mit PTB-Prüfzeichen und einem R oder BKA-Zeichen in der Raute
– Messer mit einer Klingenlänge < 12 cm, allerdings gilt dies nicht für Spring-& Fallmesser, Faustmesser, Butterflymesser o.Ä.

Wo darf auch mit kleinem Waffenschein keine Waffe geführt werden?

z. B. auf Jahrmärkte, Messen, Sportveranstaltungen, sowie bei z. B. Konzert-, Kino- oder Diskothekenbesuchen ist das Führen generell verboten!

Was sind die Strafen beim Führen von SRS-Waffen mit PTB-Zeichen, ohne kleinen Waffenschein?

Beim Führen von SRS-Waffen mit PTB Zeichen ohne kleinen Waffenschein, begehen Sie eine Straftat nach dem Waffengesetz. Dabei kann auf Sie eine Geldstrafe zukommen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Was ist die Strafe beim Besitz einer SRS-Waffe ohne PTB-Zeichen?

SRS-Waffen ohne PTB Zeichen sind bei Besitz ohne Waffenbesitzkarte illegal und Sie machen sich in diesem Fall wegen illegalem Waffenbesitz strafbar. Dies gilt auch für Pfeffersprays ohne entsprechendes Prüfzeichen.
Achtung: Schreckschusswaffen, die kein PTB-Kennzeichen haben, werden sogar als scharfe Schusswaffen betrachtet.

Darf ich mit dem kleinen Waffenschein in der Öffentlichkeit an Silvester Pyrotechnik abfeuern?

Nein. Auch wenn Sie Inhaber des kleinen Waffenscheins sind, so berechtigt Sie dieser nicht dazu in der Öffentlichkeit zu schießen. An Silvester gibt es dazu also auch keine Ausnahme.
Nach § 12 Absatz 4 Nr. 1 WaffG (Waffengesetz) heißt es:
Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
a) mit Schusswaffen, deren Geschosse eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann.“ […]

Sie können also bspw. mit Ihrem Nachbarn auf Ihrem oder dem privaten Grundstück des Nachbarn Pyrotechnik abfeuern, sofern dieser bzw. der Hausrechtsinhaber zustimmt, es zu keiner Lärmbelästigung kommt und dafür gesorgt wird, dass Geschosse das Besitztum nicht verlassen.

Muss der kleine Waffenschein immer mitgeführt werden?

Ja. Bei mit PTB im Kreis gekennzeichneten SRS Waffen, die in der Öffentlichkeit geführt werden, muss der kleine Waffenschein und auch der gültige Personalausweis oder Pass mitgeführt werden.

Erwerb und Besitz von SRS-Waffen ohne PTB-Kennzeichnung

SRS-Waffen ohne PTB-Zeichen werden wie normale Schusswaffen behandelt. Der Erwerb und Besitz setzt eine Waffenbesitzkarte und zum Führen einen Waffenschein voraus.

Welche Erlaubnis wird bei Waffen mit einem F im Fünfeck benötigt?

Keine waffenrechtliche Erlaubnis benötigt: für Erwerb und Besitz von Schusswaffen mit einer Bewegungsenergie von 0,5 bis 7,5 Joule und Kennzeichnung F im Fünfeck.
Keine waffenrechtliche Erlaubnis benötigt: für Erwerb und Besitz von Altwaffen aus den Jahren vor 1970 bzw. 1991, bei denen mit kalten Gasen geschossen wird.
Keine waffenrechtliche Erlaubnis benötigt: für Erwerb und Besitz von Luftgewehren.
Waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich: für Feuerwaffen mit Kennzeichnung F im Fünfeck und PTB wird eine Waffenbesitzkarte benötigt.
Waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich: für das Führen von Waffen mit F im Fünfeck wird der Waffenschein benötigt.

Wie müssen erlaubnisfreie Waffen aufbewahrt werden?

Auch erlaubnisfreie Waffen sollten so aufbewahrt werden, dass sie nicht abhandenkommen können und Dritte diese auch nicht an sich nehmen können. Diese Bestimmungen regelt WaffG § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition.

Andreas Fink
Autor
Andreas Fink
Andreas Fink ist in der Landwirtschaft groß geworden und schon als Kind mit der Jagd in Berührung getreten. Das Jagen hat in seiner Familie lange Tradition, weshalb er auch bereits mit 16 Jahren seinen Jugendjagdschein machte. Heute ist er als Jagdaufseher für die Revieraufsicht und den Jagdschutz in seinem Bezirk verantwortlich. Andreas ist unser Fachexperte für alle jagdlichen Themen sowie für alle Fragen rund um Lang- und Kurzwaffen.

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