Ratgeber Jagdschein

Bitte beachten Sie, dass sich dieser Beitrag nicht auf aktuelle Informationen bezieht. Wir sind gerade dabei, diesen Beitrag zu überarbeiten.

Die Vergabe der Jagdscheine ist staatlich kontrolliert und eine Sache der Länder. Die Jagdscheine werden durch die Jagdbehörden ausgegeben.

Die Jagdbehörden sind in der Regel den Ministerien für Umwelt und Landwirtschaft zugeordnet.

Ein in einem Bundesland erworbener Jagdschein ist auch in allen anderen Bundesländern gültig.

Um dann tatsächlich jagen zu können, benötigt man entsprechendes Grundeigentum oder muss ein Waldgebiet oder Feld pachten – das Jagen in öffentlichen oder fremden Wäldern ist nicht gestattet.

Über das Jagen im eigenen Revier hinaus erlaubt der Jagdschein auch den Erwerb und Besitz von Kurzwaffen und Langwaffen, Jagdwaffen auf dem Weg zur Jagd und bei der Jagd zu führen, den Jagdschutz wahrzunehmen (also bei Gefährdungen einzuschreiten), ein Revier zu pachten und erlegtes Wild zu untersuchen und gegebenenfalls zum Verkauf freizugeben.

In den ersten drei Jahren nach Erwerb des Jagdscheins gilt man – unabhängig vom Alter – als Jungjäger. In diesem Zeitraum darf man noch kein Revier pachten.

Wenn dann keine Reviere aus dem Bekanntenkreis mitgenutzt werden können, hilft die Möglichkeit eines Jagdbegehungsscheines weiter. Diesen vergeben Pächter eines Revieres an andere Jäger und räumen ihnen damit gegen Geld und teilweise auch unentgeltlich Rechte ein, die sie in dem fremden Revier wahrnehmen dürfen. Diese Jagdbegehungsscheine sind eine Form des Vertrags über die jagdliche Mit-Nutzung des Reviers. Hierin ist auch geregelt, ob und in welchem Maße der Erwerber des Jagdbegehungsscheins erlegtes Wild mitnehmen und verkaufen darf.

Die Vorbereitungskurse zur Jagdprüfung für den Jagdschein umfassen in der Regel jeweils 60 Stunden Theorie und 60 Stunden Praxis. Neben Jagdschulen bieten häufig auch Jägervereinigungen solche Kurse an. Die Jägervereinigungen arbeiten sonst als Interessenvertretung der Jäger.

Die Prüfung zum Jagdschein besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Darunter fallen eine schriftliche Jagdprüfung, bei der zahlreiche Fragen, deren genaue Anzahl je nach Bundesland variiert, in zwei oder mehr Stunden beantwortet werden müssen, einer mündlich-praktischen Prüfung von meist 30-60 Minuten sowie einer Schießprüfung.

Die Fragen zum Jagdschein umfassen rechtliche, hygienetechnische, waffentechnische und biologische Fragen und werden je nach Bundesland in vier bis sieben Bereiche aufgeteilt, von denen alle bestanden werden müssen.

Die mündlich-praktischen Prüfungen werden in der Regel in Gruppen von ca. 5 Personen durchgeführt.

Beim praktischen Aspekt werden beispielsweise Bäume und Sträucher sowie wichtige Äsungspflanzen bestimmt. Weiterhin können das Erkennen wichtiger Pirschzeichen, Fährtenbilder und Geläufe sowie der sichere Umgang mit der Jagdwaffe geprüft werden.

Je nach Bundesland variieren die Anforderungen und damit auch der Schwierigkeitsgrad der Prüfungen.

Weiterhin muss neben dem Ablegen der Jagdprüfung die persönliche Eignung zur Jagd durch ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis nachgewiesen werden. Und der Jagdscheinbewerber muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die Sachschäden von mindestens 50.000 € und Personenschäden von mindestens 500.000 € abdeckt.

Die Prüfung für den Jagdschein kostet je nach Jagdschule unterschiedlich um die 1500 € inklusive Prüfungsgebühren. Für Schüler, Studenten und Auszubildende gibt es meist eine Ermäßigung von ca. 100 €.

Es gibt auch Einzel-, Crash- und Intensivkurse, mit denen man innerhalb von nur zwei Wochen zum Jagdschein kommt. Diese kosten bis zu 5000€.

Die Kosten für eine Nachprüfung betragen etwa 600 €.

Die bundesweite Durchfallquote liegt im Schnitt bei ca. 15 %.

Nach der Prüfung geht man mit den entsprechenden Unterlagen zur unteren Jagdbehörde. Dabei sollte der Jagdscheinbewerber persönlich erscheinen, regional unterschiedlich darf er sich aber bei einigen Behörden auch mit entsprechender Vollmacht vertreten lassen. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören der Personalausweis, zwei aktuelle Lichtbilder, das Original vom Zeugnis über die bestandene Jagdprüfung und die Bescheinigung über eine Jagdhaftpflichtversicherung für den Zeitraum, in dem der Jagdschein gelten soll. Die Versicherung muss aber Personenschäden bis zu einem Schaden von mindestens 500.000 € und Sachschäden von mindestens 50.000 € abdecken.

Der Jagdschein wird dann bei den meisten unteren Jagdbehörden nicht sofort ausgehändigt, da zunächst noch die Zuverlässigkeit des Bewerbers geprüft werden muss. Dafür muss das polizeiliche Führungszeugnis einwandfrei sein. Für die Zuverlässigkeitsprüfung sollte man 2-3 Tage an Bearbeitungszeit einplanen.

Der Jagdschein kann nach dem Bundesjagdgesetzt für ein, zwei oder drei Jahre oder auch nur für 14 Tage ausgestellt werden und ist deutschlandweit überall gültig. Die Jagdhaftpflichtversicherung muss dabei für den gesamten beantragten Zeitraum gelten. Das Mindestalter für die Ausstellung eines regulären Jagdscheins ist 18, davor kann man einen Jugendjagdschein erhalten.

Um den Jagdschein zu verlängern, müssen nur der ablaufende Jagdschein und die Bescheinigung über die Versicherung für den neuen Zeitraum mitgebracht werden. Falls für die Eintragung weiterer Verlängerungen kein Platz mehr auf dem Jagdschein ist, benötigt man auch ein neues Passfoto. Bei Verlängerungen des Jagdscheins erhält man den verlängerten Jagdschein unmittelbar ausgehändigt.

Für die Erstellung des Jagdscheins fallen eine Gebühr und häufig auch noch eine Jagdabgabe an. Der Jagdschein gilt dann bis zu drei Jahre. Abhängig von der Gültigkeitsdauer variieren die Höhe der Gebühr und ggf. der Jagdabgabe. Bei einer Verlängerung wird erneut eine Gebühr erhoben.

Die Höhe der Gebühren variiert teilweise sogar zwischen den Landkreisen.

Für den Jugendjagdschein sind die gleichen Prüfungsanforderungen wie bei dem für Erwachsene gegeben.

Daher kann der Jugendjagdschein mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres ohne Zusatzprüfungen in einen regulären Jagdschein umgewandelt werden.

Das Mindestalter für die Ausstellung des Jugendjagdscheins sind 16 Jahre. Allerdings kann die Ausbildung schon mit 15 Jahren begonnen werden.

Die Einschränkungen des Jugendjagdscheines liegen vor allem darin, dass man als Inhaber nicht allein jagen darf, sondern nur in Begeleitung einer jagdlich erfahrenen Person, die entweder erziehungsberechtigt oder von den Erziehungsberechtigten beauftragt ist. Das „jagdlich erfahren“ bedeutet, dass die Person schon mal einen Jagdschein besessen haben muss, wobei dieser auch abgelaufen sein kann.

Auch darf der Jugendliche nicht als Schütze an Gesellschaftsjagden teilnehmen. Darüber hinaus ist es ihm nicht gestattet Waffen oder Munition zu besitzen, er muss diese stattdessen für die Jagd oder den Übungsplatz leihen. Auf dem Weg zur Jagd oder auf dem Übungsplatz darf er diese dann auch dementsprechend mit sich führen.

Auch Gäste bei der Jagd benötigen eine Berechtigungskarte. Diese wird befristet ausgestellt.

Jagdgäste sind selbst nicht zum Jagen berechtigt.

Als Jagdgäste werden auch Jäger bezeichnet, die eingeladen werden, in einem fremden Revier zu jagen. Diese benötigen dann aber selbstverständlich einen gültigen Jagdschein.

Der Jagdschein allein berechtigt allerdings nicht dazu Waffen zu besitzen, dafür gibt es eine Waffenbesitzkarte, auf der die Waffen im Besitz des Jägers vermerkt werden.

Für die Ausstellung der Waffenbesitzkarte benötigen Jäger bei der Ersterteilung neben ihrem gültigen Jagdschein, einen Nachweis der sicheren Aufbewahrung der Waffen und ein Lichtbild.

Anschließend werden die erworbenen Waffen hier eingetragen, dafür müssen innerhalb von 2 Wochen nach Erwerb Kaufvertrag und Rechnung sowie der Antrag auf Eintragung vorgelegt werden. Die Eintragung in die Waffenbesitzkarte kann etwa eine Woche dauern. Für Langwaffen müssen Jäger keine Erlaubnis vor dem Kauf beantragen. Bei Kurzwaffen ist eine Voreintragung der Waffenart und des Kalibers in die Waffenbesitzkarte nötig, bevor die entsprechende Waffe erworben werden darf.

Jagdschein in Baden-Württemberg

Die Gebühr für den Jagdschein beträgt in Baden-Württemberg insgesamt 38,35 € pro Jagdjahr, also beispielsweise 115,05 € für einen drei Jahre gültigen Jagdschein.

Die Schießprüfung für den Jagdschein wird in Baden-Württemberg mit der Flinte ausschließlich auf Kipphasen (mindestens 5 Treffer bei 10 Versuchen) und der Büchse auf Rehbock- und Keilerscheibe durchgeführt. Auf Rehbock und Keiler wird jeweils fünfmal geschossen, darunter müssen bei beiden jeweils mindestens 2 Treffer, aber in Summe mindestens 5 Treffer sein. Man muss also eins von beiden mindestens dreimal treffen.

Der mündlich-schriftliche Teil erstreckt sich auf fünf Prüfungsbereiche: Die Tierarten und die Biologie des Waldes bilden mit der Wildhege und der Wildschadenverhütung den ersten Bereich. Im zweiten Bereich sind Waffentechnik, Waffenrecht genauso wie die Führung von Jagdwaffen Gegenstand der Prüfungsfragen. In einer dritten Gruppe werden die Fragen rund um die Jagdpraxis, insbesondere des Umgangs mit Jagdhunden behandelt.  Der vierte Bereich widmet sich den Fragen des Tier- und Naturschutzes und dem Jagdrecht. Abschließend werden noch die Wildkrankheiten sowie deren Behandlung und die hygienischen Bedingungen für die Nutzung von Wild als Nahrungsmittel abgefragt.

Zu jedem der fünf Prüfungsbereiche werden 25 Fragen zum Ankreuzen gestellt. Als Bearbeitungszeit stehen zweieinhalb Stunden zur Verfügung. Um zu bestehen, müssen davon in jedem Bereich mindestens 13 richtig beantwortet werden. Dann gilt der schriftliche Teil als bestanden.

Auch in der mündlich-praktischen Prüfung wird nicht nach Noten, sondern ausschließlich nach „bestanden/nicht bestanden“ unterschieden.

Sind alle drei Teile der Jägerprüfung bestanden, gilt auch die Gesamtprüfung als bestanden. Und man kann sich um den Jagdschein bewerben. Kurse zur Jägerprüfung bieten die Jagdschulen Kälble Mittlerer Schwarzwald (in Oberkirch), Welte (Geislingen), Kern (Benzingen), Rotes Schloss (Jagsthausen), Schrag (Aldingen-Aixheim), Söller (Balingen-Frommern), Zeller (Sigmaringen), Müller (Kaufbeuren), Blautal (Blaubeuren), Alb (Münsingen), Dr. Fellmer (Wertheim), Abt UG (Leinfelden), Eberle & Simon (Kohlberg), Kölmel (Rastatt), Weck (Offenburg), Bergwald (Bühl), Rhein-Neckar (Mannheim), Wirtz (Waldbrunn), Saur (Königsbrunn), Kinzingtal (Haslach), Mehne (Villingen-Schwenningen), Roland Heller (Rheinfelden), Wenzl (Meckenbeuren), Oberschwaben (Herbertingen), Wald (Sauldorf), Brunos Jagdschule (Schonach), die Heidelberger Jagdschule, die Jagdschule für praxis-integrierte Jägerausbildung (Lörrach), die Jägervereinigungen Esslingen, Stuttgart, Biberach, Tettnang, Kreis Böblingen, Schwäbisch Hall, die Kreisjägervereinigungen Waiblingen, Göppingen, Leonberg, Buchen, Rottweil, das Jagdzentrum Hermann (Denkingen) und die Landesjagdschule Dornsberg.

Jagdschein in Bayern

Für den Jagdschein fallen in Bayern 90 € Gebühr und 60 € Jagdabgabe an.

Die Jägerprüfung als Voraussetzung zum Jagdschein teilt sich in Bayern in einen theoretischen und einen praktischen Teil auf. Die theoretische und die praktische Prüfung sowie alle in der Folge aufgeführten Unterprüfungen und Prüfungsbereiche werden einzeln als „ausreichend“/„nicht ausreichend“ bewertet und müssen alle bestanden werden, um insgesamt zu bestehen.

Im theoretischen Teil erfolgen eine mündliche und eine schriftliche Prüfung in den sechs Gebieten „Jagdwaffen und Fanggeräte“, „Biologie der Wildarten“, „Rechtlicher Hintergrund und Rahmen“, „Jagdliche Praxis und Wildhege“, „Jagdhundewesen“, „Naturschutz und Verhütung von Schäden an Wild und bei der Jagd“.

Im Schriftlichen werden insgesamt 100 Fragen und davon 20 zum Bereich „Naturschutz und Verhütung von Schäden an Wild und bei der Jagd“ und je 16 Fragen zu den übrigen Bereichen gestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt 100 Minuten.

Um zu bestehen, müssen mindestens 75 Prozent der Fragen richtig beantwortet werden, das heißt im Bereich des Naturschutzes sind 15, in den anderen jeweils wenigstens 12 richtige Antworten erforderlich.

Auch in der mündlichen Prüfung werden alle Bereiche abgedeckt. Pro Bereich stehen den Prüfern 10-15 Minuten zur Verfügung.

Im praktischen Teil wird zunächst die Handhabung der Waffe geprüft. Im Falle eines unsicheren Umgangs mit der Waffe, hat man diesen Teil und damit die gesamte Prüfung nicht bestanden.

Weiterhin wird eine Schießprüfung mit der Büchse durchgeführt. Dabei werden aus 100 Metern vier Schüsse auf die Zielscheibe abgegeben, von denen drei mindestens acht Ringe erreichen müssen.

Kurse zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung bieten in Bayern die Jagdschulen „Krieger“ (in München),  „Sageder“ (Aschau am Inn), Schongau (Peiting), „Frankenland“ (Feucht), „Müller“ (Kaufbeuren), „Nehlßen“ (Maisach), „Brandl“ (Altdorf), „Schützeberg“ (Scheuring), „Albert“ (Schweinfurt), „Rottal-Inn“ (Bad Füssing), „ISARIA“ (München), „Dieter Stiller“ (Ruhpolding), „Zilker“ (Pfaffenhofen an der Ilm), „Roßthal“ (Berching), „Schloss Tambach“ (Bad Staffelstein), „Donau-Wald“ (Offenberg), „Liebl“ (Mauern), „Dr. Hartl“ (Ursberg), „Rieser“ (Großelfingen), die Jagdschulen Forchheim, Mittelfranken, Landsberg, Weitnau, Wertachtal und Feldkirchen, der Münchener Jägerverein, die Jägervereinigung Pfaffenhofen/Ilm, die Jägergesellschaft Brauner Hirsch (Nürnberg),

Das Ausbildungszentrum „Jagd und Schießsport“ (Zusamzell), das Jagdschulzentrum Bayern“ (Regensburg), dem Schulungszentrum Mayr (Kühbach), das Jagdzentrum „Oberfranken“ (Bayreuth), die Deutschen Waidmannsgilde, der Jagdschutz-Jägerverband Kronach und der Bayerischen Jagdschutz- und Jägerverband München.

Jagdschein in Berlin

Für 125 € Gebühr und zusätzlich 76,50 € Jagdabgabe erhält man in Berlin einen dreijährigen Jagdschein.

In Berlin wird der schriftliche Teil der Jagdprüfung für den Jagdschein für alle Prüflinge gleichzeitig an einem Ort zentralisiert durchgeführt. Mündliche und Schieß-Prüfung können auch dezentral absolviert werden.

Anders als in anderen Bundesländern gibt es keinen Fragenkatalog, aus dem die Prüfungsfragen entnommen werden könnten.

In Berlin werden aus den unterschiedlichen Prüfungsbereichen jeweils 20 Fragen gestellt. Grundsätzlich müssen davon jeweils 15 richtig beantwortet werden, allerdings sind auch 2 Prüfungsbereiche mit nur 10 richtig beantworteten Fragen erlaubt.

Die hier fünf Prüfungsbereiche teilen sich auf in Tierschutz und Grundzüge des Jagdrechts als erster Bereich, Wildbiologie und -ökologie als zweiter Bereich sowie Jagdhunde und Grundsätze des Jagdzwecks und -betriebs als dritter Bereich.

Dazu kommen noch die Bereiche der Wildseuchen und -krankheiten und die Waffentechnik, einschließlich des Waffenrechts.

Die mündliche Prüfung wird ebenfalls in den fünf Fachgebieten durchgeführt und von den Prüfern wird jeder Bereich jeweils als bestanden oder nicht bestanden gewertet. Um die mündliche Prüfung zu bestehen, müssen alle Teilbereiche bestanden werden.

Bei der Schießprüfung müssen mit der Büchse bei 6 Versuchen auf eine Wildscheibe drei Treffer und mit einer Flinte bei 6 Versuchen drei Kipphasen oder zwei Wurfscheiben getroffen werden. Bei den letzten beiden sind jeweils Doppelschüsse erlaubt.

Der schriftliche Teil der Jagdprüfung für den Jagdschein muss in Berlin wie oben beschrieben zentral absolviert werden.

Die Vorbereitungskurse, die mündlich-praktischen und die Schieß-Prüfungen können aber in Berlin bei den Jagdfreunden Ahrensfelde oder der Landesjagdschule des Landesjägerverbandes Berlin gemacht werden.

Jagdschein in Brandenburg

Für 85 € Gebühr wird in Brandenburg der Jagdschein erteilt.

In Brandenburg wird dafür sogar eine Ausbildungszeit von mindestens 150 Stunden für den Jagdschein vorausgesetzt, davon müssen mindestens 30 beim Übungsschießen verbracht werden. Auch für Crashkurse darf diese Zeit nicht unterschritten werden.

In der schriftlichen Prüfung werden 15 Fragen zu den sechs Prüfungsgebieten gestellt. Die Prüfungsteile sind in Brandenburg aufgeteilt in Wald als Lebensraum, Umwelt- und Naturschutz, Bedienung der Waffe, Jagdbetrieb, Umgang mit Wild und Wildkrankheiten und den rechtlichen Hintergrund.

Davon werden jeweils maximal drei schriftlich beantwortet, der Rest ist zum Ankreuzen.

In der mündlich-praktischen Prüfung werden ebenfalls alle sechs Bereiche abgedeckt, allerdings sollen die Situation und Gegebenheiten in Brandenburg dabei besonders berücksichtigt werden.

Die Bewertung der Prüfungsteile erfolgt wie in den anderen Bundesländern auch nach Sachgebieten getrennt. Allerdings gibt es keine Bewertung nach Noten, sondern nur „bestanden“ / „nicht bestanden“. In der schriftlichen Prüfung müssen mindestens neun Fragen richtig beantwortet werden, um zu bestehen. In der mündlichen entscheiden darüber die Prüfer – sind sie sich nicht einig, trifft der Prüfungsvorsitzende die Entscheidung.

Um die Prüfung zum Jagdschein insgesamt zu bestehen, müssen jeweils die sechs einzelnen Prüfungsteile der mündlichen und der schriftlichen Prüfung bestanden werden.

Dazu muss auch die Schießprüfung bestanden sein. Bei der Schießprüfung wird mit Flinte und Büchse geschossen:

Bei jeweils fünf Versuchen mit der Büchse müssen drei Treffer darunter sein, das bedeutet, dass auf der Rehbockscheibe aus 100 Metern Entfernung die Ringe 8 bis 10 und auf der „flüchtigen Überläuferscheibe“ aus 50 Metern die Ringe 5-10 erreicht werden müssen.

Mit der Flinte müssen aus 10 Versuchen mit Doppelschuss je nach Verfügbarkeit entweder vier Wurftauben oder fünf Kipphasen getroffen werden.

Der Jagdschein kann in Brandenburg in den Jagdschulen „Rhinluch“ (in Neustadt/Dosse), „Auf der Wolfsfährte“ (Milower Land), „Barnim“ (Schorfheide), „Jagwina“ (Breydin), Kunersdorf, Potsdam, Huberstock, Neuhaus, Oberhavel und der Jagdschule Brandenburg (Kloster Lehnin) sowie beim Kreisjagdverband Königswusterhausen absolviert werden.

Jagdschein in Bremen und Niedersachsen

Bremen und Niedersachsen haben zwar gemeinsame Voraussetzungen für die Jägerprüfung, die Gebühren für die Ausstellung des Jagdscheins sind aber unterschiedlich. In Bremen liegt sie bei 199 €, in Niedersachsen bei 160 € für einen drei Jahre gültigen Jagdschein.

In Bremen fungiert das Stadtamt als untere Jagdbehörde und erteilt oder verlängert den Jagdschein. In Niedersachsen übernimmt diese Funktion, die jeweils zuständige Kreisverwaltung.

Bremen und Niedersachsen haben wie oben erwähnt eine gemeinsame Jagdordnung:

Bei der Schussprüfung müssen mit einer Büchse auf einer Rehbockscheibe aus 100 m Entfernung bei fünf Schüssen mindestens 25 Ringe erzielt und außerdem zwei Treffer von fünf Schüssen auf eine flüchtige Überläuferscheibe erreicht werden. Anschließend wird mit der Flinte auf Wurfscheiben geschossen. Dabei müssen von 15 Versuchen fünf erfolgreich sein, um den Schießteil der Prüfung zu bestehen.

In Bremen und Niedersachsen werden die Fragen zur schriftlichen und mündlichen Prüfung in fünf Prüfungsteile aufgeteilt:

Ein erster Bereich beschäftigt sich mit dem Wald als Lebensraum und allen von der Jagd betroffenen Tieren, ein zweiter Bereich handelt von den Waffen und – das weicht von anderen Ländern ab – hier werden auch Fanggeräte betrachtet. Diese dienen der Fangjagd.

In einem weiteren Bereich sind der Naturschutz und die Grundlagen des Jagdbetriebs bis zum Abschuss zusammengefasst. Daran schließt sich der vierte Bereich an, der sich mit Hygiene und der gerechten Behandlung des Wilds beschäftigt.

Im fünften Bereich werden Fragen des Jagdrechts und verwandter Rechtsgebiete betrachtet.

Zu jedem dieser Teile werden in der schriftlichen Prüfung 20 Fragen mit jeweils mehreren Antwortmöglichkeiten gestellt. Somit muss der Prüfling zum Jagdschein insgesamt 100 Fragen beantworten und hat dazu zweieinhalb Stunden Zeit.

Bei der Bewertung der Antworten können 0,1 oder 2 Punkte vergeben werden. Sind alle richtigen Antworten ausgewählt, werden 2 Punkte vergeben. Werden einige, aber nicht alle richtigen Antworten ausgewählt, erhält der Prüfling zum Jagdschein auf diese Frage einen Punkt. Sobald unter den angekreuzten Feldern mindestens eine falsche Antwort ist, wird diese Frage mit 0 Punkten gewertet.

Die maximal erreichbare Punktzahl sind in einem Prüfungsgebiet also 40 Punkte. Nur wer diese erreicht, erhält für diesen Teil die Note „sehr gut“. Bei 39 Punkten bis hinab zu 36 Punkten gibt es nur noch die Note „gut“. Für 32 bis 35 Punkte erfolgt die Bewertung „befriedigend“ und bis hinab zu 28 Punkten ist die Note noch „ausreichend“.

Bei 14 bis 27 Punkten wird das Ergebnis in dem Prüfungsgebiet als „mangelhaft“ eingestuft und unter 13 Punkten sogar als „ungenügend“.

In der mündlichen Prüfung werden ebenfalls alle fünf Prüfungsgebiete abgedeckt. Sie wird in einem Jagdrevier abgehalten.

Dort muss der Prüfling zu Beginn der mündlichen Prüfung aus fünf Jagdsignalen, die der Prüfer mithilfe eines Horns tutet, die Signale „Anblasen des Treibens“, „Treiber in den Kessel“ und „Aufhören zu schießen“ erkennen, weil dies die wichtigsten sicherheitsrelevanten Signale sind. Kann er diese auch trotz einmaliger Wiederholung nicht erkennen, ist die Prüfung unmittelbar als nicht bestanden zu werten. Ansonsten werden die Prüfungsgebiete je nach Abschneiden mit Noten von 1 bis 6 bewertet.

Der Durchschnittswert aller schriftlichen und aller mündlichen Prüfungen darf jeweils nicht schlechter als 4,4 sein. Auch der dann aus den Gesamtnoten im mündlichen und schriftlichen Bereich gebildete Mittelwert darf nicht schlechter als 4,4 sein.

Als weitere Besonderheiten werden Bachelorabschlüsse in Forstwirtschaft und Waldökologie als erfolgreiche Jägerprüfung anerkannt, wenn diese in Niedersachsen absolviert wurden und einer der Prüfungsteile Jagdtechnik oder Jagdbetriebslehre war.

Absolviert werden können die Prüfungen bei der Jägerschaft Hameln-Pyrmont, den Jagdschulen Emsland, Schloss Lüdersburg, Jagdschloss Springe, Soltau, Teutoburger Wald, Bentheim, Duderstadt und Celler Land sowie den Jagdschulen „Am Wiehen“ (in Porta Westfalica), „Dr. Fellmer“ (Algermissen), „Schütter“(Holzen), „Gut Ahrenhorst“(Bohmte), „Handelsmann“ (Döttlingen)“, „Kudu“ (Oldenburg), „Grote“ (Drochtersen) und „Hohe Heide“ (Rheine).

Jagdschein in Hamburg

Für den dreijährigen Jagdschein zahlt man in Hamburg eine Gebühr von 160 €.

In der schriftlichen Prüfung für die Jägerprüfung werden in Hamburg je 15 Fragen zu den 6 Fachgebieten gestellt, von denen jeweils die Hälfte (also mindestens 8 Fragen) richtig beantwortet werden müssen. Insgesamt umfasst die schriftliche Prüfung also 90 Fragen, für die zwei Stunden Bearbeitungszeit gegeben werden.

Die mündlich-praktische Prüfung deckt mehrere Fachgebiete ab, von denen jedes mit „bestanden“ bewertet werden muss. Hamburg bewertet nicht differenziert nach Noten, sondern nur „bestanden“/“nicht bestanden“.

Die Bereiche sind in allen Bundesländern unterschiedlich aufgeteilt: Der erste Bereich in Hamburg deckt die Waffentechnik und alles Details des Umgangs mit der Waffe ab, der zweite dreht sich um die Kenntnis der Verhaltensweisen und Lebensräume der Tierarten, die von der Jagd betroffen sind, sowie die Bekämpfung von Wildkrankheiten. Im dritten Bereich wird der Jagdbetrieb thematisiert, dies betrifft insbesondere das Aufstellen von Abschussplänen sowie die fachgerechte Beurteilung des Wilds in Hinblick auf die Verzehrbarkeit. Ein weiterer Bereich widmet sich allein den Jagdhunden, dabei kommt es vor allem auf die Haltung und Führung der Jagdhunde an.

Der Natur- und Artenschutz stellt einen weiteren eigenen Bereich dar. Abgeschlossen wird das Ganze durch den juristischen Hintergrund, also Fragen des Jagd- und Waldrechts, sowie des Tierschutzes und des Waffenrechtes.

Bei der Schießprüfung wird einmal mit Schrot und einmal mit Kugel geschossen. Mit Schrot wird auf bewegliche Ziele geschossen. Dabei müssen entweder drei Tontauben oder 5 Kipphasen getroffen werden.

Mit Kugel wird auf die Zielscheibe geschossen, wobei mindestens die Hälfte der möglichen Ringzahl erreicht werden muss.

In Hamburg werden die Kurse zum Jagdschein vom Landesjagd- und Naturschutzverband der Freien und Hansestadt Hamburg und dem ökologischen Jagd-, Fischerei und Naturschutzverband Hamburg angeboten und durch die Hamburger Landesjägerschaft abgenommen.

Jagdschein in Hessen

Für den Jagdschein in Hessen fallen bei dreijähriger Gültigkeit insgesamt 190 €, davon 95 € Gebühr und 95 € Jagdabgabe an.

In Hessen teilt sich die Jagdprüfung in nur vier Bereiche auf: Der erste umfasst Waldbiologie und Tierarten, der zweite die Fragen des Jagdbetriebs, der dritte beschäftigt sich mit Waffen und Waffentechnik, während der vierte Bereich alle rechtlichen Zusammenhänge umfasst.

Der schriftliche Teil der Jagdprüfung dauert bis zu vier Stunden, was angesichts der Tatsache, dass nur 100 Fragen zum Ankreuzen (25 pro Prüfungsbereich) zu beantworten sind, auch im Vergleich der Länder sehr lang erscheint.

Für jede richtig beantwortete Frage gibt es einen Punkt, teilweise richtige Antworten erhalten noch einen halben Punkt. Zum Bestehen eines Teilbereichs sind jeweils 15 Punkte nötig. Es müssen wie auch in der mündlichen Prüfung alle Teilbereiche bestanden werden.

Bei der Schießprüfung wird mit der Büchse sitzend aus 100 Metern auf eine Überläuferscheibe geschossen, wobei von drei Versuchen zwei mindestens je 3 Ringe treffen müssen.

Ebenso müssen aus gleicher Distanz mindestens 2 Treffer im Bereich von mindestens drei Ringen auf den Rehbock erzielt werden.

Dazu wird noch mit der Flinte auf Kipphasen geschossen, wobei die Waffe nicht vorab im Anschlag gehalten, sondern jeweils einzeln erst beim Auftauchen des Kipphasen angesetzt werden darf. Es müssen bei acht Versuchen mit Doppelschuss mindestens fünf Hasen getroffen werden.

Die Jagdschulen „Gonzeburg“ (in Schrecksbach), „Rhein-Main“ (Groß-Zimmern), „Am Jagdschloss Kranichstein“ (Darmstadt), die Jägerschaft Kassel, die Jagdvereine „Hessenjäger Kassel“, „Frankfurt Nord-Ost“, „Lehrprinz“ (in Biblis), „DIANA Wiesbaden“, „Untertaunus“ (Bad Schwalbach), die Jagdklubs Darmstadt, Limburg und „St. Hubertus Offenbach Stadt“ und die Kreisjagdvereine Melsungen und Eschwege bieten in Hessen Kurse für die zum Jagdschein benötigte Jägerprüfung.

Jagdschein in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern kostet der dreijährige Jagdschein verhältnismäßig geringe Gebühren – nämlich nur 60 €.

Hier muss bei der Schießprüfung aus 100 Metern mit der Büchse jeweils dreimal sitzend aufgelegt auf eine Zielscheibe mit 10 Ringen und stehend auf eine DJV Bockscheibe geschossen werden. Bei der 10er-Zielscheibe gelten die Ringe 6-10 als Treffer, bei der DJV-Scheibe die Ringe 3, 8, 9, 10. Unter den insgesamt sechs Schüssen müssen 4 Treffer sein.

Anschließend wird mit Schrot sechsmal per Doppelschuss auf Kipphasen in 30 Metern Entfernung geschossen. Davon müssen drei fallen.

Die Inhalte der mündlich-praktischen und der schriftlichen Prüfung sind auch in Mecklenburg-Vorpommern in fünf Fachgebiete aufgeteilt: In einem ersten wird die Biologie des Waldes betrachtet, während im zweiten der Jagdbetrieb selbst inklusive der Führung von Jagdhunden drankommt. Im dritten Bereich werden der Einsatz und die Führung von Waffen geprüft. Im vierten Teil geht es um die fachgerechte und hygienische Zerlegung des geschossenen Wildes und im letzten Teil werden alle juristischen Fragestellungen getestet.

Im schriftlichen Teil werden in zwei Stunden Bearbeitungszeit dazu jeweils 25 Fragen gestellt, darunter 10 mit mehr als einer Antwortmöglichkeit.

Bei diesen Fragen können zwei Punkte für vollständig richtige und ein Punkt für teilweise richtige Antworten erreicht werden. Bei den übrigen Fragen mit dann nur einer richtigen Antwort gibt es maximal einen Punkt. Ist mindestens eine falsche Antwort angekreuzt, gibt es bei jeder Art der Frage 0 Punkte. So können pro Prüfungsgebiet 40 Punkte erreicht werden. Unter 13 Punkten gilt dieser Prüfungsteil als „ungenügend“, unter 18 als „mangelhaft“, unter 24 als „ausreichend“, von 24 bis einschließlich 29 ist er „befriedigend“ und bis hinauf zu 35 gut. Mit mehr als 35 Punkten wird der Prüfungsteil als „sehr gut“ bewertet.

Bei der mündlichen Prüfung werden ebenfalls alle Fachgebiete abgedeckt und es werden diese auch einzeln mit Noten von 1 bis 6 bewertet.

Die Durchschnittsnote darf in beiden Fällen nicht unter 4,0 liegen.

Absolviert werden können die Prüfungen und vorherigen Kurse beim Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern und bei den Kreisjagdverbänden Güstrow, Ludwigslust, Parchim, Neubrandenburg, Nordwestmecklenburg, Rostock und Rügen, in den Jagdschulen Insel Rügen, Grambow, Fleesensee, Vorpommern, Sanitz, Eixen, „Rhese“ (in Güschow), „Kälble“ (Ahrensberg), „Dr. Spahmann“ (Ankershagen), „Stefan Möller“ (Groß Potrems), „Schwiessel“ (Prebberede), „Silberner Bruch“ (Bad Doberan), „Falkenhorst“ (Linstow), „Weber“ (Lüssow), „Richter“ (Malchow), „Seibt“ (Grevesmühlen) und dem Jagdgymnasium (Güstrow).

Jagdschein Nordrhein-Westfalen

Der Jagdschein kostet in Nordrhein-Westfalen 60 € pro Jahr der Gültigkeit zuzüglich einmalig 20 € Jagdabgabe. Für drei Jahre kommen so 200 € zusammen.

Die vier Prüfungsbereiche zur Jägerprüfung in Nordrhein-Westfalen setzen sich zusammen aus der Waldbiologie und den Tierarten sowie dem Jagdbetrieb und der Führung von Jagdhunden als erstem und zweitem Prüfungsbereich.

Besonders wichtig ist der dritte Prüfungsbereich, der Waffentechnik und den Gebrauch von Jagdwaffen testet. Im vierten Bereich werden dann Jagdrecht, Tier- und Naturschutzrecht geprüft.

In der schriftlichen Prüfung werden je 25 Fragen zu den vier Prüfungsbereichen gestellt. Dafür steht den Prüflingen eine Bearbeitungszeit von maximal zwei Stunden zur Verfügung.

In der Bewertung erfolgt keine Differenzierung nach Noten – es wird lediglich nach „bestanden“ oder „nicht bestanden“ differenziert.

Für den schriftlichen Teil braucht man in jedem Teilbereich mindestens 14 richtige Antworten, um zu bestehen. Grundsätzlich muss man wie in den anderen Bundesländern auch jeden Prüfungsteil bestehen.

Es gibt aber als Besonderheit in NRW ein weiteres Kriterium, das dies aufhebt: Wenn man, nämlich insgesamt 70 der 100 Fragen richtig beantwortet hat, gilt die Prüfung als bestanden, auch wenn man nicht jeden einzelnen Prüfungsteil selbst bestanden hat.

Allerdings ist der Prüfungsbereich 3 davon ausgenommen. Er muss in jedem Fall bestanden werden, um den schriftlichen Teil erfolgreich zu absolvieren.

In der mündlich-praktischen Prüfung müssen anders als in den anderen Bundesländern auch nicht alle Prüfungsteile bestanden werden. Es reicht drei der vier Prüfungsbereiche zu bestehen – allerdings muss auch hier der Prüfungsbereich 3 in jedem Fall bestanden werden.

Bei der Schießprüfung wird mit Kugel und Schrot geschossen. Mit der Büchse und Kugel wird auf die Rehbockscheibe aus 100 Metern sitzend aufgelegt und auf die flüchtige Überläuferscheibe geschossen. Bei jeweils fünf Versuchen müssen auf der Rehbockscheibe 40 von 50 Ringen und auf der Überläuferscheibe 2 Treffer in den Ringen erreicht werden. Mit der Flinte sind Wurftauben oder Kipphasen das Ziel. Es sind 10 Versuche erlaubt. Schießt der Prüfling auf Kipphasen, muss er fünfmal treffen, auf Wurftauben dreimal.

Die Schießprüfung kann einmal in den nicht bestandenen Teilen wiederholt werden, die bereits bestandenen Teile müssen dann nicht wiederholt werden.

Vorbereitungskurse bieten in NRW die Jagdschulen „Am Wiehen“ (in Porta Westfalica), „Steinfurt“ (Altenberge), „Wällerhof“ (Erkrath), „Waidmannsdank“ (Moers), „Raesfeld“ (Haltern), „Waldfee“ (Münster), „M und B Ewening“ (Ochtrup), „Thomè-Eland“ (Meschede-Grevenstein), „Hohe Heide“ (Rheine), „Sauerland“ (Neuenrade), „Tecklenburger Land“ (Westerkappeln), „Münsterland“ (Horstmar), „Keiner“ (Wassenach), „Kretschmer“ (Essen), „Tack“ (Dinslaken) und die Jagdschulen Wermelskirchen, Borken, Münster und Ahaus, sowie die Kreisjägerschaften Kleve, Bochum, Münster, Ennepe Ruhr, Köln/Leverkusen, Dortmund und Koesfeld und das Institut für Jagdausbildung „Hunting High“ (Moers).

Jagdschein in Rheinland-Pfalz

Die Gebühr inklusive der fälligen Jagdabgabe beträgt hier für einen dreijährigen Jagdschein 32 €.

Der Jagdschein in Rheinland-Pfalz setzt eine dreiteilige Prüfung voraus, die von der unteren Jagdbehörde durchgeführt wird. Dazu gehören schriftliche, mündlich-praktische und Schieß-Prüfung.

Die in Rheinland-Pfalz sechs zu prüfenden Bereiche für die Jagdprüfung sind Tierarten und Waldbiologie, der Jagdbetrieb, einschließlich der Führung von Jagdhunden, Waffenrecht und Waffentechnik, die Behandlung des erlegten Wilds (vor allem unter hygienischen Gesichtspunkten), das Jagdrecht und zuletzt die juristischen Fragen zu Tierschutz, Naturschutz und Landschaftspflege.

Zu jedem Bereich werden 20 Fragen gestellt. Insgesamt sind es im schriftlichen Teil dann 120 Fragen, für die bis zu sechs Stunden Bearbeitungszeit zur Verfügung stehen.

Jeder Teil wird getrennt bewertet: Eine Eins erhält man bei mindestens 18 richtigen Antworten, ab 16 eine Zwei, ab 13 eine Drei, mindestens 10 muss man für eine Vier korrekt beantworten und mindestens 7, um wenigstens eine Fünf zu haben.

Die Gesamtzeit der mündlich-praktischen Prüfung darf pro Prüfling maximal eine Stunde betragen. Auch hier werden alle Teile einzeln mit Noten von 1 bis 6 bewertet.

Um die Prüfung insgesamt zu bestehen, müssen alle mündlichen und alle schriftlichen Teilprüfungen bestanden werden. Es darf nur jeweils eine mit schlechtesten Falls 5 nicht bestanden sein. Besteht ein Prüfling jedoch in demselben Prüfungsbereich die mündliche und die schriftliche Prüfung nicht, gilt die Prüfung insgesamt als nicht bestanden.

Besteht ein Prüfling die schriftliche oder die mündlich-praktische Prüfung nicht, kann er aber eine Nachprüfung in einem von ihm zu wählenden Prüfungsbereich absolvieren. In dem Bereich werden dann sowohl schriftliche als auch mündliche Prüfung wiederholt, die dann beide bestanden werden müssen.

Bei der Schießprüfung muss für den Jagdschein zunächst zehnmal mit Schrot auf Kipphasen geschossen werden, wobei mindestens sechs getroffen werden müssen.

Umfangreicher ist die Prüfung mit der Büchse: Es wird aus jeweils 100 m viermal stehend angestrichen auf den Rehbock geschossen, dreimal sitzend aufgelegt auf den Überläufer und aus 50 m dreimal stehend freihändig auf den Keiler. Von den dadurch insgesamt erreichbaren 100 Ringen, muss der Schütze auf 60 kommen.

Anschließend kommt auch noch die Kurzwaffe zum Einsatz. Damit muss aus 7 m Entfernung fünfmal auf die Überläuferscheibe geschossen, von den vier in den Ringen sein müssen.

Die nicht bestandenen Teile der Schießprüfung können einmal wiederholt werden.

Kurse zur Jägerprüfung bieten in Rheinland-Pfalz die Jagdschulen Herschberg, Rheinhessen (in Alsheim), Pfalz & Jagd-Art (Bad Bergzabern) und Keiner (Wassenach), die Kreisgruppen Neuwied, Bernkastel-Wittlich, Germersheim und Kaiserslautern und der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz (Gensingen).

Jagdschein Saarland

Ein Jagdschein mit einer Gültigkeit von drei Jahren kostet im Saarland 130 €.

Die Prüfungen zur Jagdprüfung führt im Saarland nicht die untere Jagdbehörde, sondern die Vereinigung der Jäger durch. Allerdings wirkt die oberste Jagdbehörde bei der Erstellung der Prüfungsfragen mit.

Es gibt fünf Prüfungsbereiche: Der erste Bereich umfasst das Jagdrecht, den Tierschutz sowie das Notwehr- und Notstandsrecht, der zweite die Wildbiologie, Krankheiten beim Wild, die Hygienevorschriften und die Beurteilung von Wildbret für die Verwendung als Lebensmittel.

Der dritte Bereich beschäftigt sich mit den Feinheiten des Jagdbetriebs. Dabei werden auch Jagdfallen sowie das Jagdhundewesen näher betrachtet. Wildhege, Wildschadensverhütung, Naturschutz und Land-, bzw. Waldbau stehen im vierten Bereich zur Prüfung. Zuletzt werden Waffentechnik und Waffenführung in Bezug auf die Jagdwaffen geprüft.

Für die schriftliche Prüfung stehen zwei Stunden Bearbeitungszeit zur Verfügung. In dieser Zeit müssen 24 Fragen je Prüfungsgebiet – also insgesamt 120 Fragen – beantwortet werden. Es handelt sich dabei um Multiple-Choice-Fragen, das heißt, es stehen zu jeder Frage 5 Antwortmöglichkeiten zur Auswahl. Zum Bestehen müssen in jedem Prüfungsbereich mindestens 17 Fragen richtig beantwortet werden.

Auch in der mündlichen Prüfung müssen alle Teile einzeln bestanden werden.

Bei der Schießprüfung müssen mit der Flinte bei sechs Versuchen drei Kipphasen getroffen werden. Recht schwer ist die Prüfung mit der Büchse im Saarland: Es müssen 4 von 5 Versuchen auf die Rehbockscheibe getroffen werden, wobei nur die Ringe 9 und 10 als Treffer gezählt werden. Auf den Keiler sind 3 erfolgreiche von 5 Versuchen erforderlich, allerdings wird hier ab drei Ringen aufwärts als Treffer gewertet.

Kurse zum Erwerb des Jagdscheins bieten im Saarland die Jagdschule im Saarland (in Überherrn), die Jagdschulen Blatt (Perl), Linslerhof (Überherrn) und Seibt (Nonnweiler) und AJN (Gräfinthal) sowie die VJS – die Vereinigung der Jäger im Saarland (in Saarwellingen).

Jagdschein Sachsen

Neben Sachsen-Anhalt erhebt Sachsen mit 50 € für drei Jahre für den Jagdschein die geringsten Gebühren in Deutschland.

Der Erwerb des Jagdscheines in Sachsen birgt eine Reihe von Besonderheiten. So wird der schriftliche Teil der Jagdprüfung online durchgeführt. Nur auf besonderen Antrag ist, wenn ein wichtiger Grund dafür besteht, auch eine handschriftliche Prüfung zulässig. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn der Prüfling glaubhaft machen kann, dass ihm die technische Bedienung des Computers derartige Probleme bereitet, dass dies eine unzumutbare Erschwerung der Prüfung bedeuten würde, weil der Prüfling sich kaum auf die Beantwortung der Fragen konzentrieren könnte.

Im Falle einer handschriftlichen Prüfung wird der Online-Fragebogen durch den Prüfer ausgedruckt, ansonsten gibt es keine Veränderungen im Vergleich zur Online-Prüfung.

Auch die Falknerprüfung, die in den anderen Bundesländern getrennt abgehalten wird, ist in Sachsen Teil der Jagdprüfung für den Jagdschein. Sie kann aber auch von der Prüfung ausgenommen werden.

Neben der Falknerprüfung gibt es vier weitere Prüfungsbereiche für die schriftliche und die mündlich-praktische Prüfung: Es werden die biologischen Kenntnisse über den Wald und die Tiere, alle Belange des Waffenrechts und der Waffentechnik, der Bereich der Jagdhunde und Wildkrankheiten sowie die rechtlichen Fragen geprüft.

Der schriftliche und der mündliche Teil der Prüfung spalten sich in je 5 Teilnoten nach Prüfungsgebieten auf. Diese werden jeweils als „ausreichend“ oder „nicht ausreichend“ bewertet.

Im schriftlichen Teil sind für eine Bewertung als „ausreichend“ 60 % der Fragen in einem Teilbereich richtig zu beantworten. Verschärft wird dieses Kriterium in den Bereichen des Waffenrechts und der Waffenhandhabung sowie den rechtlichen Fragen zu Tier- und Naturschutz. Hier sind sogar 75 % richtige Antworten für eine Bewertung als ausreichend nötig.

Die schriftliche Prüfung dauert zwei Stunden und die mündliche 10 Minuten pro Prüfungsteil – also insgesamt 50 Minuten.

Im Schießteil der Jagdprüfung in Sachsen müssen drei Teile absolviert werden: Das Rehbockschießen erfolgt sitzend aufgelegt auf die Zielscheibe. Von fünf Versuchen müssen dabei vier in der Neun sein.

Auf den laufenden Keiler müssen bei ebenfalls fünf Versuchen zumindest drei in den Ringen sein.

Abschließend wird auf Wurftauben geschossen. Dabei müssen aus 15 Versuchen vier erfolgreich sein.

Die Jagdprüfung bieten in Sachsen die Kreisjagdverbände Freiberg, Bautzen, Meißen, Muldentalkreis und Dresden, die Jagdschulen „Hubertia“ (in Striegistal), „VHS Dreiländereck“ (Löbau), „Westsachsen“ (Wildenfels), „Thamsen“ (Wermsdorf), „Spanja“ (Reumtengrün), „Carl-Stülpner“ (Lichtenstein), „Frohburg“ (Windischleuba), Erzgebirge, Westerzgebirge, Tharandt, Auerbach, Leipzig, Rochlitzer Land, der Obervogtländische Jagdverband Klingenthal und der Zwickauer Jägerverein.

Jagdschein Sachsen-Anhalt

Wie in Sachsen kosten hier drei Jahre Jagdschein nur 50 € Gebühr.

Die Jägerprüfung als Voraussetzung für den Jagdschein nehmen auch in Sachsen-Anhalt die regional zuständigen Jagdbehörden ab. Allerdings übernehmen einige von ihnen auch diese Funktion für die benachbarten Kreise, was das Landesjagdgesetz auf der Basis einer einfachen Vereinbarung zwischen den Jagdbehörden zulässt.

Die mündliche Prüfung ist in Sachsen-Anhalt rein theoretisch, ohne praktischen Teil.

Dazu kommt eine weitere Besonderheit, denn in Sachsen-Anhalt gibt es insgesamt 7 Prüfungsbereiche, diese werden also wesentlich feiner gegliedert als in anderen Bundesländern:

Der erste Bereich widmet sich den Tieren, die unter das Jagdgesetz fallen, ihrem Lebensraum, der richtigen Art sie anzusprechen und einen Jagd- und Abschussplan zu erstellen.

Im zweiten Prüfungsbereich werden die Jagdbräuche, das richtige Jagdverhalten sowie die Vermeidung von Schäden auf der Jagd geprüft.

Der Naturschutz, der Lebensraumwald sowie die Kenntnis der Tier- und Pflanzenarten stehen im dritten Teil zur Überprüfung.

Der vierte Prüfungsteil dreht sich um alle Belange rund um Jagdhunde und deren richtige Führung.

Die richtige Bewertung und Verwertung des erlegten Wilds sowie die Erkennung von Wildkrankheiten stehen im fünften Prüfungsteil zur Betrachtung.

Im sechsten Teil werden dann die Kenntnisse im Waffenrecht und der Handhabung der Waffen theoretisch getestet.

Im abschließenden siebten Prüfungsteil sind dann die rechtlichen und hygienetechnischen Fragen dran.

Da die Prüfungszeit je Bereich in der mündlichen Prüfung in Sachsen-Anhalt bis zu 15 Minuten in Anspruch nehmen kann, ist es möglich, dass es hier zu ausufernd langen mündlichen Prüfungen von maximal einer Stunde und 45 Minuten kommt!

Auch die schriftliche Prüfung ist sehr umfangreich, denn es werden 20 Fragen zu allen sieben Prüfungsbereichen gestellt. Die Fragen werden mit 0 Punkten für falsche, mit 1 Punkt für teilweise richtige und mit 2 Punkten für vollständig richtige Antworten bewertet.

Wie die mündliche Prüfung auch, wird die schriftliche Prüfung mit Schulnoten von 1 bis 6 bewertet. Eine 1 erhält man mit mindestens 38 Punkten, eine 2 mit mindestens 32, eine 3 mit 26, eine 4 mit 20 Punkten und ab mindestens 14 Punkten eine 5 – unter 14 Punkten erhält man entsprechend eine 6.

Alle Teilprüfungen der schriftlichen müssen ebenso wie die der mündlichen Prüfung mindestens „ausreichend“ sein, um die Jagdprüfung insgesamt zu bestehen.

Bei der Schießprüfung kommt in Sachsen-Anhalt neben dem Bockschießen (25 von 50 möglichen Ringen müssen bei 5 Versuchen getroffen werden, wobei nur die Ringe ab 3 aufwärts gezählt werden.) und dem Schießen auf Kipphasen (mindestens 5 Treffer aus 10 Versuchen) oder Tauben (mindestens 3 Treffer aus 10 Versuchen) auch die Kurzwaffe zum Zug. Damit müssen aus 5 Versuchen 2 Treffer auf der Ringscheibe erzielt werden.

Die Jagdprüfung kann in Sachsen-Anhalt bei den Jagdschulen „Diana“ (in Lutherstadt Wittenberg), „Bernd Ewering“ (Wienrode), „Ostermann“ (Gerwisch), „Jahns“ (Cröchern), Schönebeck, Halle/Saale und Zörbig sowie den Jagdschulen der Jägerschaft Saalkreis und der Kreisjägerschaft Magdeburg und bei der Jägerschaft Halberstadt abgelegt werden.

Prüfer werden jeweils durch die im Kreis zuständige Jagdbehörde gestellt.

Jagdschein in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein bezahlt man 145 € an Gebühren für einen drei Jahre gültigen Jagdschein.

Die Bereiche der Jagdprüfung sind in Schleswig-Holstein enger zu nur 4 Bereichen zusammengefasst: Der Jagdbetrieb und die Kenntnis der Tierarten stellen das erste Gebiet dar, Waffenrecht und –technik gehören gemeinsam zu einem weiteren Bereich. Der Bereich, der die Jagdhunde betrifft, ist ergänzt um die hygienische Behandlung von Wild (vor allem als Lebensmittel). Und im letzten Bereich sind wieder die rechtlichen Belange von Jagd, Wald und Tierschutz zu betrachten.

In der schriftlichen Prüfung werden je 20 Fragen zu den vier Bereichen gestellt. Diese werden mit 0 bis 2 Punkten bewertet. 0 Punkte erhält man für eine falsche Antwort, 1 Punkt für eine teilweise und 2 für eine vollständig richtige Antwort. Wie viele Punkte vergeben werden, entscheiden zwei Prüfer gemeinsam. Bei Uneinigkeit zwischen den Prüfern entscheidet der Prüfungsvorsitzende.

Je Prüfungsbereich können so 40 Punkte erreicht werden. Die Teilbereiche erhalten jeweils eine eigene Note. Weniger als 14 Punkte führen zu einer 6, unter 19 Punkten hat man dann eine 5, mit bis zu 25 Punkten gibt es eine 4. Bis zu 31 Punkte führen dann zu einer 3. Leistungen von 32 bis 37 Punkten werden mit einer 2 bewertet und ab 38 Punkten erhält man eine 1.

In der mündlich-praktischen Prüfung sind dann theoretische und praktische Aufgaben zu jedem Bereich zu lösen. Die Bereiche werden dann ebenfalls mit Noten von 1 bis 6 bewertet.

Zu jedem Bereich wird eine Durchschnittsnote aus mündlicher und schriftlicher Prüfung ermittelt. Diese muss mindestens 4,4 betragen, um die Jagdprüfung zu bestehen und damit den Jagdschein zu erwerben.

Außerdem muss die Schießprüfung bestanden werden. Dafür müssen mit der Flinte drei von zehn Taubenatrappen in Bewegung und mit der Büchse drei von fünf Schüssen auf einen Rehbock und 21 von 50 Ringen getroffen werden.

In Schleswig-Holstein gibt es ein weites Netz an Kreisjägerschaften, Jagdschulen und weiteren Anbietern, die Kurse zum Jagdschein anbieten:

Die Kreisjägerschaften gibt es in Flensburg, Kiel, Pinneberg, Nordfriesland-Husum, Rendsburg, Dithmarschen Süd, Eckernförde, Herzogtum Lauenburg und Plön.

Dazu gibt es die Jagdschule „Lehmkamp“ (in Reinfeld), Langenhöft, Lübeck, Husum, Neumünster und Soltau sowie das Jagdseminar Schleswig-Holstein.

Außerdem kann der Jagdschein auch bei privaten Anbietern wie Jägerservice Baumann, Jägerschulung Schönkirchen, Jagdkurs Segeberg, DEULA Schleswig-Holstein, Jäger-Lehrhof-Meckelmoor und der Jungjäger-Kursus Nord-West.

Jagdschein Thüringen

Für 125 € erhält man in Thüringen einen Jagdschein, der drei Jahre gültig ist.

In Thüringen werden durch die oberste Jagdbehörde zwei Prüfungstermine pro Jahr festgelegt und die Prüfungen durch die obere Jagdbehörde durchgeführt.

Die schriftlichen und mündlich-praktischen Prüfungen teilen sich hier nur in vier Bereiche auf: Zunächst werden die biologischen Bedingungen des Waldes und die Tierarten geprüft. Dieser Bereich wird in Thüringen ergänzt um das Feld der Waldwirtschaft.

Im zweiten Teil wird alles rund um den Jagdbetrieb selbst getestet. Dazu gehören auch die Jagdhunde, der Umgang mit erlegtem Wild und insbesondere die Einhaltung von Hygienevorschriften.

Der Umgang mit der Waffe und die technischen Funktionsweisen der Waffen stellen den dritten Prüfungsteil dar.

Im letzten Teil werden die juristischen Fragen betrachtet und dabei vor allem Waffen- und Jagdrecht sowie Tierschutz- und Umweltrecht.

In der schriftlichen Prüfung hat der Prüfling bis zu drei Stunden Zeit, je 25 Fragen zu den vier Prüfungsbereichen – also insgesamt 100 Fragen zu beantworten. Die Fragen sind nach dem Multiple-Choice-Muster konzipiert, es müssen also aus den vorgegebenen Antwortmöglichkeiten eine oder mehrere richtige Antworten angekreuzt werden.

Jede korrekt beantwortete Frage wird mit einem Punkt bewertet. Für teilweise richtige Antworten wird noch ein halber Punkt verteilt. Um zu bestehen, muss der Prüfling in jedem Bereich mindestens 15 Punkte erreichen.

Die mündlich-praktische Prüfung wird ebenfalls nur als „ausreichend“ oder „nicht ausreichend“ bewertet – weiter wird nicht differenziert. Auch hier müssen alle Bereiche einzeln bestanden werden, um die Gesamtprüfung zu bestehen.

Die Schießprüfung ist in Thüringen sehr umfangreich: Es stehen zunächst zwei Prüfungen mit der Büchse an, bei der ersten wird sitzend aufgelegt auf die Ringscheibe geschossen, bei der zweiten wird stehend auf die Rehbockscheibe geschossen. Unter den je drei Versuchen müssen jeweils 2 Treffer sein. Anschließend wird mit der Flinte auf Kipphasen (mindestens 3 Treffer aus 6 Versuchen) oder Tontauben (mindestens 3 Treffer aus 10 Versuchen) geschossen. Zuletzt wird mit der Kurzwaffe aus zehn Metern auf die Ringscheibe geschossen. Bei 5 Versuchen muss der Schütze zweimal treffen, wobei ein Treffer erst ab mindestens sechs Ringen gezählt wird.

Die Jagdprüfung als Voraussetzung zum Jagdschein kann man in Thüringen beim Jagdhof „Weber“ (in Ernstthal), bei den Kreisjägerschaften Gotha und Sömmerda und der Jagdschule Thüringen (Erfurt) absolvieren.

Andreas Fink
Autor
Andreas Fink
Andreas Fink ist in der Landwirtschaft groß geworden und schon als Kind mit der Jagd in Berührung getreten. Das Jagen hat in seiner Familie lange Tradition, weshalb er auch bereits mit 16 Jahren seinen Jugendjagdschein machte. Heute ist er als Jagdaufseher für die Revieraufsicht und den Jagdschutz in seinem Bezirk verantwortlich. Andreas ist unser Fachexperte für alle jagdlichen Themen sowie für alle Fragen rund um Lang- und Kurzwaffen.

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