Bushcraft in Deutschland – Was ist erlaubt?

Das Thema Bushcraft gewinnt auch in Deutschland immer mehr an Aufmerksamkeit und Ansehen. Viele Bushcraft Begeisterte berichten von abenteuerlichen Erlebnissen in der Wildnis. Im Wald, ganz auf sich allein gestellt, mit nur wenigen Utensilien und Werkzeugen. Doch was ist beim Bushcrafting in Deutschland eigentlich erlaubt und was nicht? Dass die Gesetzgebung in Deutschland oft sehr streng und zudem noch verwirrend ist, das ist weitestgehend bekannt. Um Ihnen hier die Verwirrung zu nehmen, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag, was beim Bushcrafting alles erlaubt ist und was nicht.

Hinweis: Bitte bedenken Sie, dass beinahe alle Flächen abseits der öffentlichen Spazier- und Wanderwege in privatem oder öffentlichem Besitz stehen. Beim Bushcrafting auf Ihrem Privatgrundstück haben Sie weniger gesetzliche Einschränkungen.

Draußen schlafen

Beim Bushcrafting geht es vor allem darum, einen längeren Zeitraum, also zumindest eine Übernachtung, in und mit der Natur zu leben. Ein sogenannter „Overnighter“. Hierbei gibt es jedoch einiges zu beachten. Einfach so ein Zelt aufschlagen, wo es einem gerade gefällt, ist nicht legal. Die Begründung dafür liegt im Natur- und Artenschutz. Um diese nicht zu gefährden, ist das Zelten prinzipiell nur auf einem Camping-, Zeltplatz oder Ihrem Privatgrundstück erlaubt.

Lediglich mit dem Schlafsack und einer Isomatte in der freien Natur zu übernachten, ist dahingegen erlaubt.

Was die Hängematte, ein Tarp oder ein Biwak betrifft, so befindet man sich was die deutsche Gesetzgebung angeht in einer Grauzone. Ausdrücklich ist im Gesetz lediglich das Übernachten in einem Zelt verboten.

sog. „Wildcampen“ ist in Deutschland verboten.

Bushcraft-Camp bauen

Ein Bushcraft-Lager darf nur mit Genehmigung erbaut werden.

Sehr reizvoll ist für viele Bushcrafter das Errichten oder Bauen von Unterschlüpfen. Hierzu kursieren Bilder im Netz von erstaunlichen Bushcraft-Forts und Wald-Lagern. Wirft man allerdings einen Blick in das Gesetz, so stellt sich schnell heraus, dass bauliche Veränderungen im Außenbereich nicht erlaubt sind.

Bei einem sogenannten „Shelter“, was einen überdachten Unterschlupf bezeichnet, ist zu beachten, dass dieser zu Übungszwecken errichtet werden darf, wenn er wieder abgebaut wird.

Anders sind die gesetzlichen Regelungen auf einem privaten Waldgrundstück. Jedoch gelten auch hier spezielle Regelungen, was das Erbauen von Unterkünften betrifft. Allgemein lässt sich festhalten, im Privatwald darf errichtet werden, was im Prinzip einfach wieder abgebaut werden kann.

Hinweis: Grund für die strengeren Regelungen in Deutschland ist vor allem der Erhalt und Schutz des Waldes als Naturraum. Sind Sie nicht Eigentümer eines privaten Waldgrundstücks, sollten Sie sich vor Ihrem Vorhaben mit der zuständigen Behörde, dem zuständigen Förster oder Privateigentümer absprechen und dort eine Genehmigung einholen.

Lagerfeuer errichten

Aufgrund der Waldbrandgefahr ist offenes Feuer meistens verboten.

Nachvollziehbarer Weise ist in Deutschland offenes Feuer im Wald verboten und wird mit Bußgeldern bis hin zu Freiheitsstrafen geahndet. Grund dafür ist die hohe Waldbrandgefahr. Ein offenes Feuer bezeichnet eine Feuerstelle, die kein geschlossenes, feuerfestes Gehäuse darstellt. Dazu zählen neben einem Lager- oder Grillfeuer auch Camping-Kocher und Hobo-Öfen. Ebenfalls gelten auch Kerzen, Streichhölzer sowie Fakeln oder auch Laternen als offenes Feuer. Wir können Ihnen jedoch einige Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie Ihr Lagerfeuer errichten dürfen.

Genehmigung

Bei Ihrem zuständigen Forstamt können Sie einen Antrag zum Feuermachen im öffentlichen Waldraum stellen. Dazu verlangt die Gemeindeverwaltung genaue Angaben über Ort und Zeitpunkt sowie auch Angaben zur eigenen Person und dem Grund des Antrags. Haben Sie vor, Ihre Feuerstelle auf einem in Privatbesitz stehenden Waldstück zu errichten, sollten Sie sich im Vorfeld direkt an den Grundstückseigentümer wenden.

Offizielle Feuerstellen

Nutzen Sie eine fest eingerichtete, offizielle Feuerstelle. Solche offiziellen Feuerstellen sind meist durch Schilder gekennzeichnet und befinden sich in der Regel nahe dem Waldweg. Achten Sie unbedingt darauf, Ihr Feuer ständig zu kontrollieren. Zudem sollten Sie immer ausreichend Löschmittel wie Wasser, Sand oder Erde zur Verfügung haben.

Eigenes Privatgrundstück

Wald- und Grundstückseigentümer, Forstarbeiter sowie Forst-, Fortschutz- und Jagdschutzorgane sind von der Regelung ausgenommen. Diese Personengruppen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen ein offenes Feuer entzünden, sofern es unter ständiger Beaufsichtigung steht.

Hinweis: In Deutschland darf ein Lagerfeuer die Maße von 1 m Höhe und Durchmesser nicht überschreiten. Zur Verbrennung darf ausschließlich naturbelassenes, trockenes Holz einschließlich der Rinde verwendet werden. Das Verbrennen von behandeltem Holz wie Paletten, Schalbretter, etc. sowie Abfälle und sonstiger Abfälle wie z.B. Altreifen und anderer Stoffe, insbesondere Mineralöl und daraus gewonnene Erzeugnisse ist verboten.

Holz sammeln

In einigen Bundesländern darf sog. „Leseholz“ in geringen Mengen gesammelt werden.

Das Sammeln von Hölzern, Zweigen, Ästen oder Rinde im Wald ist in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Ebenso ist es grundsätzlich verboten totes, bereits am Boden liegendes Holz zu sammeln, Rinde von Bäumen abzulösen und vor allem lebendige Bäume zu fällen. Einige Bundesländer erlauben jedoch das Mitnehmen von geringen Mengen an sogenanntem Leseholz.

Totholz

Der Begriff Totholz bezeichnet abgestorbene, liegende oder stehende Bäume und alle Teile davon (Zweige, Äste, etc.). Da diese Art von Holz ein sehr wichtiger Bestandteil im Naturschutz darstellt, ist das Sammeln in Deutschland grundsätzlich verboten.

Leseholz

Unter diesem Begriff wird Holz verstanden, welches von selbst zu Boden gefallen ist und nicht für den Verkauf bestimmt werden kann. Einige Bundesländer erlauben das Sammeln und Nutzen von geringen Mengen an Leseholz in staatlichen Wäldern. Darunter fallen zum größten Teil am Boden liegende, tote Hölzer, Rinde und Äste.

Beim Sammeln von Leseholz ist außerdem zu beachten, dass dieses in Privatwäldern nur mit Genehmigung gestattet ist.

Hinweis: Das Bundeswaldgesetz (BWaldG) sowie die Landeswaldgesetze der einzelnen Bundesländer regeln die Grundsätze und Ausnahmen für das Sammeln von Holz in den deutschen Wäldern.

Das Bushcraft Messer

Dem Thema „Messer“ wird gerade beim Bushcrafting eine bedeutende Rolle zugeschrieben. Es ist ein äußerst nützliches und vielseitiges Werkzeug. Viele Bushcrafter setzen bei ihren Touren sogar lediglich auf das Messer als einziges Werkzeug. Dabei gibt es allerdings viele Regelungen zu beachten, da viele Messer Waffen darstellen und diese strengeren Gesetzen unterliegen, was das Mitführen und Nutzen betrifft. Besondere Unterschiede gibt es vorallem bei feststehenden Klingen und Klappmessern.

Feststehende Messer

Messer mit einer feststehenden Klinge von bis zu max. 12 cm dürfen in der Öffentlichkeit getragen werden. Feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm sind in öffentlichen Räumen illegal und dürfen nur auf einem Privatgelände getragen werden.

Klappmesser

Klappbare Messer oder Taschenmesser, die sich lediglich mit beiden Händen öffnen lassen, fallen nicht unter das Waffengesetz und dürfen auch in der Öffentlichkeit getragen werden. Anders sieht es bei sogenannten Einhandmessern aus. Messer, die sich mit nur einer Hand öffnen lassen und eine feststellbare Klinge besitzen, dürfen in Deutschland nicht in der Öffentlichkeit getragen werden.

Hinweis: Streng verboten sind in Deutschland vor allem Butterfly-, Faustmesser, Fall- und Springmesser. Die Verbote des Tragens bestimmter Messerarten sind in § 42a des Waffengesetzes (WaffG) geregelt.

Bushcraft Werkzeuge

Beile und Äxte sind Werkzeuge und gelten nach dem deutschen Recht nicht als Waffen. Solange sie hauptsächlich zur Holzverarbeitung verwendet werden, dürfen diese Werkzeuge auch im Wald bedenkenlos mit sich geführt werden. Auch eine Machete zählt als Werkzeug. Sie darf mit einer Klingenlänge bis max. 12 cm geführt werden. Speziell beim Bushcrafting kommen diese Werkzeuge besonders häufig zum Einsatz.

Nahrung finden

Auch was die Nahrungssuche beim Bushcrafting in der Wildnis und vor allem im Wald betrifft, gibt es in Deutschland einige Regelungen.

Der Wald bietet uns tatsächlich eine Fülle an essbaren Pflanzen, Kräutern, Beeren, Pilzen und vielem mehr. Daneben besteht auch bei vielen Bushcraftern und Outdoor-Begeisterten die Vorstellung, an Nahrung durch Angeln, Fischen, Jagen oder durch Fallen zu gelangen. Doch was ist erlaubt und was streng verboten? Wir bringen für Sie Licht ins Dunkle.

Essbare Pflanzen, Kräuter und Pilze

In Deutschland ist es sogar erlaubt, Pilze, Wildkräuter und Pflanzen in geringen Mengen, zum Eigengebrauch zu sammeln. Ausgenommen sind Naturschutzgebiete. Hier dürfen weder Holz noch Pflanzen oder Pilze gesammelt werden.

Hinweis: Informieren Sie sich unbedingt im Vorfeld darüber, welche Pilze und Pflanzen in unseren heimischen Wäldern essbar sind. Einige davon sind unverträglich oder sogar giftig!

Fische angeln

Angeln ohne Angelschein ist in Deutschland verboten.

Das Angeln oder Fischen ist in Deutschland ohne Angelschein strengstens verboten. Sowohl das Angeln mit Rute als auch das Fangen von Fischen mit den bloßen Händen. Besitzt man einen Angelschein, muss man vorab eine Angelkarte für das bestimmte Gewässer kaufen. Erst dann darf man in diesem Gewässer für eine bestimmte Dauer angeln und Fische fangen.

Wildtiere Jagen

Jagen ohne Jagdschein ist strengstens verboten.

Jagen ohne Jagdschein ist ebenfalls und auch verständlicherweise strengstens verboten. Wilderei kann sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet werden. Jäger dürfen ausschließlich in einem Jagdrevier oder einem Eigenjagdbezirk die Jagd ausüben.

Fazit

Deutschland ist ein Land mit vielen Gesetzen. Das ist, was die Natur, den Natur- und Tierschutz angeht, auch wichtig und richtig. In unserer Heimat leben sehr viele Menschen pro Quadratmeter. Daher müssen die wenigen unbewohnten Teile und Wälder besonders geschützt werden.

Die strenge Gesetzeslage sollte Ihnen allerdings keineswegs den Spaß an Ihrem Hobby verderben. Wenn Sie sich angemessen und rücksichtsvoll in der Natur verhalten, gibt es keine Gründe Sie vom Bushcrafting abzuhalten.

Lucy
Autor
Lucy
Lucy ist begeisterte Naturliebhaberin und verbringt ihre freie Zeit am liebsten mit Outdoor-Aktivitäten. Neben ihrer Begeisterung für Wandern und Trekking ist sie eine richtige Bushcraft & Survival Enthusiastin.

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